Ausschuss für Gleichstellung

Ausschuss für Gleichstellung

Im November 1989 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Frauenausschuss einzurichten. Eine erste Umbenennung in "Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern" erfolgte in der 15. Wahlperiode des Rates im Oktober 2009. Mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf im Januar 2016 erhielt der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern die offenere Bezeichnung "Ausschuss für Gleichstellung". Mit der Umbenennung soll den heutigen Anforderungen an Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und Antidiskriminierung entsprochen werden. Die neue Formulierung der Zuständigkeit umfasst auch die Personengruppen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Trans- und Intersexuelle.

 

Sitzungstermine 2024

Sitzungstermine 2024

Dienstag, 30. Januar

Dienstag, 12. März

Dienstag, 30. April

Dienstag, 18. Juni

Mittwoch, 11. September (Gemeinsame Sitzung mit dem Integrationsrat; Raum: Plenarsaal; Beginn: 16 Uhr)

Dienstag, 08. Oktober (Sondersitzung)

Dienstag, 12. November

Dienstag, 03. Dezember

 

Der Ausschuss tagt an diesen Tagen ab 16 Uhr im Rathaus, Marktplatz 2, Sitzungssaal 1. Etage.

Die Sitzungen werden darüber hinaus auch als Livestream übertragen unter: https://www.duesseldorf.de/livestream

Die Tagesordnung wird jeweils 7 Tage vor der Sitzung im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.

Auszug aus der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf

Auszug aus der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf

§8 Ausschuss für Gleichstellung

zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 10.12.2015; In-Kraft-Treten: 01.01.2016

(1) Der Ausschuss für Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters unberührt.

(2) Der Ausschuss für Gleichstellung entscheidet über

  1. Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
  2. entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.

(3) Der Ausschuss für Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.

(4) Der Ausschuss für Gleichstellung wird in Angelegenheiten anderer Ausschüsse vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, wenn diese spezifischen Interessen von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen berühren, dass die Stellungnahme des Ausschusses für Gleichstellung bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mit berücksichtigt werden kann. Er wirkt bei allen gleichstellungsrelevanten Vorhaben und Maßnahmen anderer Ausschüsse mit und überprüft sie hinsichtlich ihrer Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung.

Kontakt

  • Deborah Platz

     

    Geschäftsführung Ausschuss für Gleichstellung

  • Tel.: 0211 - 8993602

    E-Mail