Auszug aus der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf
Auszug aus der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf
§8 Ausschuss für Gleichstellung
zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 10.12.2015; In-Kraft-Treten: 01.01.2016
(1) Der Ausschuss für Gleichstellung setzt das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichstellung von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen sowie Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen mit um und überprüft Maßnahmen der Stadt auf Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung. Hiervon bleiben die Zuständigkeiten des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters unberührt.
(2) Der Ausschuss für Gleichstellung entscheidet über
- Grundsatzfragen zur Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen. Er überwacht nach Maßgabe des § 55 GO die Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
- entsprechende Grundsätze zur Förderung der Chancengleichheit sowie zum Abbau von Benachteiligungen.
(3) Der Ausschuss für Gleichstellung ist zuständig für Vorschläge an den Rat und andere Ausschüsse zur Koordinierung aller städtischen Initiativen und Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen betreffen.
(4) Der Ausschuss für Gleichstellung wird in Angelegenheiten anderer Ausschüsse vor einer Beschlussfassung so rechtzeitig gehört, wenn diese spezifischen Interessen von Frauen, Männern, Lesben, Schwulen Bisexuellen, Transgender, Trans- und Intersexuellen berühren, dass die Stellungnahme des Ausschusses für Gleichstellung bei der Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen mit berücksichtigt werden kann. Er wirkt bei allen gleichstellungsrelevanten Vorhaben und Maßnahmen anderer Ausschüsse mit und überprüft sie hinsichtlich ihrer Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung.