Anträge und Genehmigungen nach Deichschutzverordnung
Anträge und Genehmigungen nach Deichschutzverordnung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat zum besonderen Schutz der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an Gewässern erster und zweiter Ordnung eine behördliche Verordnung – die Deichschutzverordnung – erlassen. Dieser unterliegen im Düsseldorfer Stadtgebiet nicht nur alle Deichanlagen, sondern auch die Hochwasserschutzmauern am Rhein.
Zurzeit ist die Deichschutzverordnung vom 01.09.2020 gültig. In dieser Verordnung werden drei Deichschutzzonen ausgewiesen. Die Zone I betrifft die Hochwasserschutzanlage selbst sowie einen beidseitigen Bereich von 4 m ab Deichfuß oder Mitte der Mauerkrone. Die Zone II umfasst einen Bereich von 10 m ab Deichfuß oder Mitte der Mauerkrone. Die Zone III umfasst einen Bereich von 100 m ab Deichfuß oder Mitte der Mauerkrone.
In den einzelnen Zonen sind für bestimmte Maßnahmen Verbote und Genehmigungspflichten festgesetzt.
Die Beantragung der Deichaufsichtlichen Genehmigung erfolgt formlos bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde. Die folgenden formlosen Antragsunterlagen sind digital einzureichen:
- Antragsschreiben (formlos)
- Baubeschreibung
- Übersichtslageplan (zum Beispiel Auszug Stadtplan)
- Lageplan (zum Beispiel im Maßstab 1:500)
- Grundriss (zum Beispiel im Maßstab 1:100)
- Schnitte mit Hochwasserschutzanlage (zum Beispiel im Maßstab 1:100)