Deadline Förderung Digitale Inhalte

Noch bis zum 26. August 2016 können Anträge zum Förderprogramm "Innovative audiovisuelle Inhalte" bei der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Produzenten und Entwickler mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung wird in der Regel als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen gewährt. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an junge Entwickler und Startups.
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