Düsseldorf bietet Online-Service zum Brexit an
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In Vorbereitung auf den sogenannten Brexit bietet das Amt für Migration und Integration den in Düsseldorf lebenden Britinnen und Briten die Möglichkeit, online einen Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels zu stellen. Mit der Antragsstellung ist sichergestellt, dass die bisherigen Aufenthaltsrechte britischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Bundesgebiet auch nach dem Brexit fortbestehen, bis über den Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels entschieden wird. Der Service ist kostenfrei und richtet sich nur an britische Staatsangehörige, die in Düsseldorf wohnhaft sind. Ab April 2019 werden alle Personen, die sich über das Online-Formular registriert haben, in der Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf zur Vorsprache eingeladen. Alle Informationen zur Antragsstellung sowie das Online-Formular sind in deutscher und englischer Sprache unter abrufbar.
"Kein britischer Staatsbürger muss im Falle eines 'No-Deal Brexit' sofort aus Deutschland ausreisen. Bis zur Entscheidung über den Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels können bisher freizügigkeitsberechtigte britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen in Deutschland leben und arbeiten wie bisher. Mit dem Online-Service des Amtes für Migration und Integration vermitteln wir den Britinnen und Briten in Düsseldorf Sicherheit in dem noch ungewissen Austrittsverfahren", sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel.
Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich am 29.03.2019 die Europäische Union verlassen. Noch ist allerdings nicht bekannt, unter welchen Bedingungen der Austritt Großbritanniens erfolgen wird. Fest steht jedoch, dass britische Staatsangehörige zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen werden. In Düsseldorf sind rund 2.900 Einwohnerinnen und Einwohner mit britischer Staatsangehörigkeit betroffen.