Vorsorge treffen

Vorsorge treffen

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Keiner denkt gerne daran, dass möglicherweise Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Doch genau deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung können Sie selbstbestimmt festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf und wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. Sie schaffen damit Klarheit und nehmen Ihren Angehörigen oder Bekannten im Notfall eine schwere Last von den Schultern.
Weitere Informationen und Formulare

Rechtliche Betreuung, wenn keine Vollmachten vorliegen

Wenn weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung vorliegt und nicht mehr selbst gehandelt werden kann, bestimmt das Betreuungsgericht eine gesetzliche Vertretung. Das kann eine ehrenamtliche oder berufliche Betreuung sein. Eine geeignete ehrenamtliche Betreuung hat aber immer Vorrang. Die Betreuungsbehörde informiert Sie über den Ablauf des Verfahrens, zur ehrenamtlichen Betreuung durch Angehörige oder Bekannte und zur beruflichen Betreuung. Weitere Informationen

Sie möchten eine rechtliche Betreuung übernehmen?

Sie können sich an die Betreuungsbehörde wenden, wenn Sie eine Betreuung übernehmen möchten - egal ob ehrenamtlich oder beruflich. Ehrenamtlich Betreuende werden vorrangig im familiären Umfeld gesucht. Vielfach handelt es sich dabei um Angehörige oder Bekannte.

Wenn Sie als Berufsbetreuer*in arbeiten möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören fachliche Qualifikationen und die persönliche Eignung. Sie müssen sich außerdem registrieren lassen. Weitere Informationen

Beratung und Information

Beratung und Information

Die Betreuungsbehörde berät Sie gerne persönlich und kostenlos zu allen Themen des Betreuungsrechts nach vorheriger Terminvereinbarung. Auf Wunsch werden Ihre Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gegen eine Gebühr von 10 Euro beglaubigt. Übrigens können Sie Ihre Vollmachten beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Damit wird im Notfall ein schnelles Auffinden von Vorsorgeverfügungen gewährleistet. Bevollmächtigte können sich ebenfalls mit ihren Fragen an die Betreuungsbehörde wenden.

Betreuungsvereine
Neben der Betreuungsbehörde beraten auch die Düsseldorfer Betreuungsvereine zu Vorsorgemöglichkeiten und sie unterstützen ehrenamtliche Betreuer*innen.

Informationsveranstaltungen
Für Einrichtungen und Institutionen werden kostenlose Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu privaten Vorsorgemöglichkeiten angeboten.

  • Betreuungsbehörde

    Termine nach Vereinbarung
  • Telefon 0211 89-98959
    Mo bis Do von 9 bis 15 Uhr, Fr von 9 bis 13 Uhr
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 7
    40227 Düsseldorf
  • barrierefreier Eingang mit Rampe, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Behindertenparkplatz, Still- und Wickelraum