Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie ebenfalls bestimmen, wer für Sie handelt, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Mit diesem Schriftstück beauftragen Sie das Betreuungsgericht, eine von Ihnen benannte Person oder einen Betreuungsverein für Ihre rechtliche Vertretung einzusetzen.
- Festlegen, was beachtet werden soll
Sie können festhalten, was bei der Ausübung der Betreuung beachtet werden soll. - Unterschiede zur Vorsorgevollmacht
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird die in der Betreuungsverfügung festgelegte Person vom Gericht kontrolliert und sie muss regelmäßig Bericht erstatten. Es wird zudem vorher geprüft, ob die von Ihnen bestimmte Person in der Lage ist, Sie zu vertreten. Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass im Notfall die bevollmächtigte Person sofort handeln kann. - Beantragung
Eine rechtliche Betreuung müssen Sie beim Betreuungsgericht beantragen.