Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens rechtsverbindlich in Ihrem Namen zu handeln. Das ist dann wichtig, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass das Betreuungsgericht im Notfall eine rechtliche Betreuung bestimmen muss.

  • Individuelle Gestaltung
    Sie können genau festlegen, für welche Lebensbereiche die Vertretungsmöglichkeit gelten soll. Sie kann zum Beispiel Entschei­dungen über Vermögens- und Wohnungs­angelegenheiten oder medizinische Behandlungen beinhalten.
  • Familienangehörige sind nicht automatisch bevollmächtigt
    Wichtig zu wissen: Familienangehörige sind nicht automatisch befugt, Entscheidungen für Sie zu treffen und Unterschriften im Vertretungsfall zu leisten. Auch sie müssen mit einer Vollmacht legitimiert werden.
  • Geschäftsfähigkeit
    Voraussetzung für die Erteilung einer Vorsorgevoll­macht ist, dass Sie dem Gesetz nach geschäftsfähig sind und die Tragweite Ihrer Entscheidung erkennen. Außerdem muss die von Ihnen bevollmächtigte Person bereit und in der Lage sein, die Vorsorgevollmacht auszuüben.
  • Selbst formulieren oder Vordrucke nutzen
    Sie können Ihre Vorsorgevollmacht selbst verfassen oder Vordrucke nutzen. Nur in Einzelfällen ist eine bestimmte Form sinnvoll, wie zum Beispiel bei Grundstücks­angelegenheiten. Hier ist eine Beglaubi­gung durch die Betreuungsbehörde oder eine notarielle Beurkundung erforderlich. Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht gut lesbar ist und die Originalausfertigung vorgelegt werden kann. Eine Beglaubigung erhöht die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht. Für Bankangelegenheiten sollten Sie Formulare der Banken und Sparkassen verwenden, da diese oftmals nur die eige­nen Vordrucke akzeptieren.

Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie ebenfalls bestimmen, wer für Sie handelt, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Mit diesem Schriftstück beauftragen Sie das Betreuungsgericht, eine von Ihnen benannte Person oder einen Betreuungsverein für Ihre rechtliche Vertretung einzusetzen.

  • Festlegen, was beachtet werden soll
    Sie können festhalten, was bei der Ausübung der Betreuung beachtet werden soll.
  • Unterschiede zur Vorsorgevollmacht
    Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird die in der Betreuungsverfügung festgelegte Person vom Gericht kontrolliert und sie muss regelmäßig Bericht erstatten. Es wird zudem vorher geprüft, ob die von Ihnen bestimmte Person in der Lage ist, Sie zu vertreten. Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass im Notfall die bevollmächtigte Person sofort handeln kann.
  • Beantragung
    Eine rechtliche Betreuung müssen Sie beim Betreuungsgericht bean­tragen.

Patientenverfügung

Patientenverfügung

  • Selbst entscheiden, wie eine medizinische Behandlung aussehen soll
    Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wie eine ärztliche Behandlung aussehen soll, wenn Sie sich selbst dazu nicht äußern können. Das kann zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung der Fall sein. Sie können auch festlegen, welche medizinische Behandlung Sie ablehnen. Medizinisches Personal, Betreuende oder Bevollmächtigte sind an eine schriftliche Patientenverfügung gebunden, unabhängig von der Art und vom Stadium der Erkrankung.
  • Klar und verständlich formulieren
    Es ist wichtig, dass Sie Ihre Patientenverfügung klar und verständlich formulieren. Sie sollte auch regelmäßig von Ihnen überprüft und gegebenenfalls geändert werden, damit sie im Ernstfall Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen.
  • Vorsorgevollmacht
    Am besten ist, wenn Sie neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht haben. Grund hierfür ist, dass Erklärungen in einer Patien­tenverfügung schwer so genau zu formulie­ren sind, dass sie der Ärztin oder dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben. Bevollmächtigte können sich dann für den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen einsetzen.

Tipp

Tipp

Sie können Ihre Vollmachten beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Damit wird im Notfall ein schnelles Auffinden von Vorsorgeverfügungen gewährleistet.