Vertretungsrecht von Eheleuten
Für Verheiratete, die nicht getrennt leben, gibt es seit 1. Januar 2023 das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Es greift dann, wenn die verheiratete Person keine Entscheidung treffen kann, zum Beispiel aufgrund eines Komas. Das Ehegattennotvertretungsrecht ist ausschließlich auf Entscheidungen im medizinischen Bereich beschränkt und es ist auf sechs Monate begrenzt. Zudem gibt es Ausnahmen, wenn es zum Beispiel eine rechtliche Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht gibt. Das Bundesministerium für Justiz informiert auf seinen Internetseiten zu diesem Thema.