Verantwortung übernehmen - den eigenen Unterhaltsanspruch klären

Verantwortung übernehmen - den eigenen Unterhaltsanspruch klären

  • Seitdem Du volljährig geworden bist, gibt es Probleme mit den Unterhaltszahlungen Deiner Eltern?
  • Du hast zu Deinen Eltern keinen Kontakt und weißt nicht, wie Du Dich wegen des Unterhaltes mit ihnen in Verbindung setzen sollst?
  • Du bist zu Hause ausgezogen und weißt nicht, welche finanzielle Unterstützung Du von Deinen Eltern zu erwarten hast?

…dann bist Du beim Fachdienst Beistandschaft genau richtig. Zu all diesen Themen bieten wir Dir kostenlos unsere Beratung und Unterstützung an.

Wer kann sich beraten lassen?

Beratungssituation Volljährigenunterhalt

Wer kann sich beraten lassen?

Alle jungen Volljährigen im Alter zwischen 18 und unter 21 Jahren. Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch ist, dass Du noch die Schule besuchst, eine Ausbildung machst, oder studierst.

Bist Du unsicher, ob all das auf Dich zutrifft? Dann ruf einfach an, wir sprechen darüber.

Wie hoch ist mein Anspruch?

Wie hoch ist mein Anspruch?

Die Höhe Deines Unterhaltsanspruchs wird individuell ermittelt. Sie richtet sich unter anderem nach der Höhe Deiner eigenen Einkünfte (z.B. Ausbildungsvergütung), nach Deinem Bedarf und nach der Höhe der Einkünfte Deiner Eltern.

Die für eine Unterhaltsberechnung erforderlichen Schritte kannst Du direkt mit Deinem Fachdienst Beistandschaft besprechen.

Vorrangige Leistungen vor dem Unterhalt

Vorrangige Leistungen vor dem Unterhalt

  • Kindergeld

» zu beantragen bei der Familienkasse

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

» für Schüler: zu beantragen beim Amt für Ausbildungsförderung

» für Studierende: zu beantragen beim Studierendenwerk an der Hochschule bzw. Fachhochschule

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

» zu beantragen bei der Agentur für Arbeit

Kontakt

  • Servicenummer

    0211 - 8998969

    Zur E-Mail
  • Rufe das Online-Formular für eine Anfrage zu einem Termin auf.

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Kontaktsymbole

Deine Ansprechpartnerin beziehungsweise dein Ansprechpartner richtet sich nach Deinem Familiennamen. Bitte ruf die Servicenummer an, oder schick uns eine E-Mail, damit Dir die entsprechenden Kontaktdaten mitgeteilt werden können.

Du kannst für eine Terminabsprache auch unser Online-Formular nutzen.