Stadtbezirksfonds

Stadtbezirksfonds

Der Stadtbezirksfonds steht armen bzw. benachteiligten Düsseldorfer Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien für individuelle Förder- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Er soll möglichst schnell und unbürokratisch helfen, wenn junge Menschen, die in Düsseldorf leben

  • kurzfristig in eine Lebenssituation gelangen, für die andere Unterstützungsleistungen nicht oder nicht schnell genug greifen oder
  • um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der betroffenen Personen sicherzustellen.

Wer kann Anträge stellen?

Wer kann Anträge stellen?

Anträge können nur von Fachkräften der Düsseldorfer Jugendhilfe (öffentlich geförderte Träger) gestellt werden, die regelmäßig mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien arbeiten und ihre Lebenssituationen kennen.

Antragstellende Person kann eine Leiterin bzw. ein Leiter oder die Stellvertretung folgender beispielhaft genannter Institutionen sein:

  • Kitas
  • Häuser für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Beratungsstellen
  • Stadtteil- und Familientreffs

Darüber hinaus können die fallführenden Mitarbeiterinnen bzw Mitarbeiter des Bezirkssozialdienstes, ebenso wie Schulsozialarbeiterinnen bzw. Schulsozialarbeiter in Düsseldorfer Schulen oder OGS-Träger Mittel beantragen.

Beispiele für prinzipiell förderfähige Anträge

Beispiele für prinzipiell förderfähige Anträge

Was brauchen Sie für die Antragsstellung?

Was brauchen Sie für die Antragsstellung?

Sie brauchen die personenbezogenen Daten der Person, die eine Zuwendung erhalten soll (bzw. einer erziehungsberechtigten Person des Kindes bzw. des Jugendlichen) sowie die Kontodaten.

Was erwartet sie?

Was erwartet sie?

Sie füllen hier ein Onlineformular aus, das Sie am Ende direkt elektronisch abschicken können.

Dazu werden Sie aufgefordert,

  1. den Stadtbezirk auszuwählen, in dem sich Ihre Institution befindet und
  2. ein Mitglied des zuständigen Stadtbezirksteams (jugendamtsintern) auszuwählen.

In der Regel wird die beantragte Summe direkt auf das Konto der zu unterstützenden Familie überwiesen, d.h. sie sollten die Kontodaten der Familie parat haben. Ausnahme: Wenn Sie davon ausgehen, dass die Summe besser an Ihre Institution überwiesen werden sollte, müssen Sie die Kontodaten Ihrer Institution angeben. Sie haben dann die Möglichkeit, mit der Familie zusammen die benötigten Dinge einzukaufen oder Sie besorgen einen Gutschein (evtl. auch für eines der Düsseldorfer Sozialkaufhäuser) und geben diesen an die Familie weiter.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Sie als Antragstellerin bzw. Antragsteller erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung per E-Mail: Entweder, dass der Betrag freigegeben wurde oder auch wenn der Betrag aus bestimmten Gründen nicht übernommen bzw. ausbezahlt werden kann.

Richtlinien für die Beantragung von Mitteln aus dem Stadtbezirksfonds

Richtlinien für die Beantragung von Mitteln aus dem Stadtbezirksfonds

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