Im Jugendfördergesetz des Landes NRW kommt der Jugendverbandsarbeit besondere Bedeutung, durch einen eigenen Paragraphen zu. Dort sind wesentliche Merkmale der Verbandsarbeit beschrieben. Demnach sind die Jugendverbände insbesondere Orte der Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen, in denen die Arbeit gemeinschaftlich gestaltet und verantwortet wird. Sie tragen zur Identitätsbildung von jungen Menschen bei. Zentrale Merkmale sind:
Grundlage für die Abteilung Jugendförderung ist das SGB VIII und das dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NRW; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes -Kinder und Jugendfördergesetz- ( 3. AG - KJHG - KJFöG).
§ 10 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit
- die Politische und soziale Bildung
- die schulbezogene Jugendarbeit
- die kulturelle Jugendarbeit
- die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit
- die Kinder- und Jugenderholung
- die medienbezogene Jugendarbeit
- die interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
- die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit
- die internationale Jugendarbeit
- die integrationsfördernde Kinder- und Jugendarbeit
Weitere Schwerpunkte in Düsseldorf
- Partizipation
- Qualitätsentwicklung
- Kooperation Jugendhilfe Schule
- Jugendverbandsarbeit
§ 11 Jugendverbandsarbeit
§ 12 Offene Jugendarbeit
§ 13 Jugendsozialarbeit
§ 14 Erzieherischer Kinder und Jugendschutz