Beitragstabellen und Kontakt
- Externer Link: Beitragstabellen (gültig ab 01.08.2023)
- Externer Link: Beitragstabellen (gültig ab 01.08.2022)
- PDF: Beitragstabellen (gültig ab 01.08.2021)
- PDF: Kontakte Elternbeiträge
- Externer Link: Verbindliche Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen
- Externer Link: SEPA-Lastschriftmandat
- Interner Link: Satzung Elternbeiträge
Informationen zum Einkommen
Welcher Beitrag ist zu zahlen?
In welcher Höhe ein Beitrag zu leisten ist, bestimmt sich im Wesentlichen aus den Einkünften und dem ausgewählten Betreuungsumfang. Die Beiträge sind unterschiedlich in den Betreuungsformen Kita, OGS oder Kindertagespflege. Um den entsprechenden Beitrag zu ermitteln, werden alle erforderlichen Unterlagen berücksichtigt. Was unter Einkünfte anzugeben ist und welche Unterlagen Sie zur Festsetzung Ihres Elternbeitrages einreichen müssen, können Sie den Informationen zum Einkommen entnehmen.
Kontakte Elternbeiträge
Düsseldorf hat eine Vielzahl an Betreuungseinrichtungen. Damit wir Ihnen zielgerichtet Ihre Fragen beantworten können, ist die Bearbeitung der Beitragsangelegenheiten aufgeteilt.
Suchen Sie Ihre direkte Ansprechpartnerin oder Ihren direkten Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Elternbeitrag? Informieren Sie sich bitte in der PDF-Datei »Kontakte Elternbeiträge«, die oben zum Download zur Verfügung steht.
Bei allgemeinen Fragestellungen können Sie sich auch gerne zu den angegebenen Zeiten an die Hotline im Front-Office wenden.
Telefon der Hotline
0211-8999898
Erreichbarkeit der Hotline
- Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Verbindliche Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen
Möchten Sie möglichst schnell wissen, wie hoch Ihr Elternbeitrag ist?
Hier können Sie das Online-Formular (PDF-Datei) der Verbindlichen Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben zusammen mit ihren Einkunftsnachweisen postalisch an die zuständige Stelle versenden.
Postalische Anschrift:
An Stadtverwaltung Amt 51/15
– Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte –
40200 Düsseldorf
Verpflegungsentgelt: Gemeinschaftliches Mittagessen
Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Das Verpflegungsentgelt wird von dem jeweiligen Träger individuell festgelegt. Die monatliche Zahlungsverpflichtung bleibt auch während der Schließungszeiten oder bei einer Erkrankung des Kindes bestehen.
Zeitraum | KiTa | OGS |
---|---|---|
ab 08/2024 | 75,00 Euro | 63,00 Euro |
ab 08/2023 | 75,00 Euro | 61,00 Euro |
ab 08/2022 | 75,00 Euro | 59,00 Euro |
ab 08/2021 | 75,00 Euro | 55,00 Euro |
ab 08/2020 | 75,00 Euro | 51,00 Euro |
ab 08/2019 | 75,00 Euro | 47,00 Euro |
ab 08/2018 | 74,00 Euro | 47,00 Euro |
ab 08/2017 | 73,00 Euro | 47,00 Euro |
ab 08/2016 | 72,00 Euro | 47,00 Euro |
ab 08/2015 | 71,00 Euro | 47,00 Euro |
ab 01/2014 | 70,00 Euro | 47,00 Euro |
bis 08/2013 | 58,00 Euro | 47,00 Euro |
Wenn Sie einen gültigen BuT-Berechtigungsnachweis vorlegen, entfällt der Anteil für die Mittagsverpflegung. Der Anteil für Frühstück und Snacks ist weiterhin selbst zu zahlen.
Es ist dabei wichtig, dass der Nachweis im Fachbereich "Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte" auf der Bismarckstraße 43 (Postanschrift: Amt 51/15, 40200 Düsseldorf) ankommt. Bitte verweisen Sie darauf, wenn Sie den Nachweis beispielsweise bei ihrer Kita vorlegen, dass eine entsprechende Information an die oben genannte Stelle weiter gegeben wird.
Lesen Sie zum Bildungs- und Teilhabepaket die Informationen unter dem Amt für Soziales.
Dort finden Sie unter dem Begriff »gemeinschaftliches Mittagessen« eine ausführliche Beschreibung zur Regelung des BuT oder zur Information der Unterstützung aus dem Landesfond »Alle Kinder essen mit«.
Rufen Sie an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Hotline
0211 - 8999898
E-Mail -
Erreichbarkeit der Hotline
Montag bis Donnerstag
von 8 bis 12 Uhr
und 13 bis 15 UhrFreitag von 8 bis 12 Uhr
-
Fax
0211 - 8929529
Persönliche Vorsprachen zum Elternbeitrag
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Amt für Soziales und Jugend
Bismarckstraße 43
Stadtplan
3. und 4. Etage -
Bitte beachten Sie die Hinweisschilder im Flurbereich.
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Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
von 8 bis 15 Uhr
sowie nach VereinbarungFreitags geschlossen.