Ab dem 01.08.2020 ist gemäß §50 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30.09. das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei (sogenannte beitragsfreie 4-Jährige).
Wenn neben dem beitragsfreien 4-jährigen Kind noch ein Kind oder mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, Tagespflege oder die OGS in Anspruch nehmen, wird das beitragsfreie 4-jährige Kind als Zahlkind berücksichtigt, so dass die Elternbeiträge für alle anderen gleichzeitig betreuten Kinder entfallen.
Sollte diese Konstellation auf Sie zutreffen, sprechen Sie bitte Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. ihren zuständigen Sachbearbeiter an.