Informationen zu Elternbeiträgen

Informationen zu Elternbeiträgen

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung (ganz gleich in welcher Trägerschaft), in der OGS oder in der Kindertagespflege haben die Eltern einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten. Die Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege ist für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt beitragsfrei.

Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise (siehe untenstehende Tabelle »Einnahmearten«) vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die Einkünfte beider Elternteile.
Sofern von den Beitragspflichtigen keine oder nicht ausreichende Einkommensnachweise vorgelegt werden, wird der entsprechend der Betreuungsform höchste Elternbeitrag festgesetzt.

Erläuterungen zu den Einkünften

Einnahmearten

Einnahmearten

In der folgenden Auflistung werden alle Einnahmearten aufgeführt, die für die Ermittlung des Brutto-Jahreseinkommens der gesamten Familie in Frage kommen.

Bitte schicken Sie alle erforderlichen Belege mit dem Ausdruck Ihres ausgefüllten und unterschriebenen PDF-Formulars »Verbindlichen Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen« an die zuständige Bearbeitungsstelle Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte.

Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail an  elternbeitrag@duesseldorf.de versenden. Bitte fügen Sie diese ausschließlich in Form von PDF-Dokumenten bei. Bitte beachten Sie, dass andere Dateiformate und Dateianhänge mit über 10 MB gegebenenfalls durch die Firewall der Stadt Düsseldorf abgewiesen werden und wir Ihre Unterlagen dadurch nicht erhalten. Der Versand per Mail erfolgt auf eigenes Risiko, da die Übermittlung nicht verschlüsselt wird.

Einkunftsart: bitte folgende(n) Beleg(e) beifügen:
nichtselbstständige Arbeit (vorangegangenes Kalenderjahr) Dezember-Gehaltsabrechnungen (nicht die "Lohnsteuerbescheinigung"!)
nichtselbstständige Arbeit (laufendes Kalenderjahr) die letzten drei Gehaltsabrechnungen
Gewerbebetrieb Einkommensteuerbescheid
Land- und Forstwirtschaft Einkommensteuerbescheid
Kapitalvermögen (abzüglich Werbungskosten/Sparerfreibetrag) Einkommensteuerbescheid
Vermietung und Verpachtung Einkommensteuerbescheid
Krankengeld Bescheid der Krankenkasse
Arbeitslosengeld Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Bescheid
Sozialhilfe Bescheid
Asylbewerberleistungen Bescheid
Renten oder Pensionen Bescheid
immer anzugeben: Elterngeld (nicht das Kindergeld) Bescheid
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss Bescheid, Beschluss, Überweisungsbelege oder andere Bescheinigungen
Wohngeld Wohngeldbescheid
geringfügige Tätigkeit (Minijob/450-Euro-Job) Gehaltsabrechnung
steuerfreie Einnahmen Gehaltsabrechnung
sonstige Einnahmen Belege

Bei den Einkünften handelt es sich nicht um das zu versteuernde Einkommen.

Weitere Hinweise:
Sonderzuwendungen, wie z. B. Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld sind Einkommensbestandteil. Die jeweilige Höhe ist nachzuweisen; anderenfalls wird grundsätzlich ein 13. Monatsgehalt hinzugerechnet. Auch sonstige Gratifikationen sind Einkommensbestandteil und müssen angegeben und nachgewiesen werden.

Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt vorbehaltlich einer Prüfung der Einkommensunterlagen.