Einnahmearten
Einnahmearten
In der folgenden Auflistung werden alle Einnahmearten aufgeführt, die für die Ermittlung des Brutto-Jahreseinkommens der gesamten Familie in Frage kommen.
Bitte schicken Sie alle erforderlichen Belege mit dem Ausdruck Ihres ausgefüllten und unterschriebenen PDF-Formulars »Verbindlichen Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen« an die zuständige Bearbeitungsstelle Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte.
Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail an elternbeitrag@duesseldorf.de versenden. Bitte fügen Sie diese ausschließlich in Form von PDF-Dokumenten bei. Bitte beachten Sie, dass andere Dateiformate und Dateianhänge mit über 10 MB gegebenenfalls durch die Firewall der Stadt Düsseldorf abgewiesen werden und wir Ihre Unterlagen dadurch nicht erhalten. Der Versand per Mail erfolgt auf eigenes Risiko, da die Übermittlung nicht verschlüsselt wird.
Einkunftsart: | bitte folgende(n) Beleg(e) beifügen: |
nichtselbstständige Arbeit (vorangegangenes Kalenderjahr) | Dezember-Gehaltsabrechnungen (nicht die "Lohnsteuerbescheinigung"!) |
nichtselbstständige Arbeit (laufendes Kalenderjahr) | die letzten drei Gehaltsabrechnungen |
Gewerbebetrieb | Einkommensteuerbescheid |
Land- und Forstwirtschaft | Einkommensteuerbescheid |
Kapitalvermögen (abzüglich Werbungskosten/Sparerfreibetrag) | Einkommensteuerbescheid |
Vermietung und Verpachtung | Einkommensteuerbescheid |
Krankengeld | Bescheid der Krankenkasse |
Arbeitslosengeld | Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit |
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld | Bescheid |
Sozialhilfe | Bescheid |
Asylbewerberleistungen | Bescheid |
Renten oder Pensionen | Bescheid |
immer anzugeben: Elterngeld (nicht das Kindergeld) | Bescheid |
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss | Bescheid, Beschluss, Überweisungsbelege oder andere Bescheinigungen |
Wohngeld | Wohngeldbescheid |
geringfügige Tätigkeit (Minijob/450-Euro-Job) | Gehaltsabrechnung |
steuerfreie Einnahmen | Gehaltsabrechnung |
sonstige Einnahmen | Belege |
Bei den Einkünften handelt es sich nicht um das zu versteuernde Einkommen.
Weitere Hinweise:
Sonderzuwendungen, wie z. B. Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld sind Einkommensbestandteil. Die jeweilige Höhe ist nachzuweisen; anderenfalls wird grundsätzlich ein 13. Monatsgehalt hinzugerechnet. Auch sonstige Gratifikationen sind Einkommensbestandteil und müssen angegeben und nachgewiesen werden.
Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt vorbehaltlich einer Prüfung der Einkommensunterlagen.