Was ist Kindertagespflege?

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches und zeitlich flexibles Betreuungskonzept. Hier betreuen Tagesmütter beziehungsweise Tagesväter vorrangig Kinder unter drei Jahren.

Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?

Sie suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater?

Das Team des i-Punkt Familie unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson für Ihr Kind. In der Servicestelle erhalten Sie erste Informationen zu Fragen wie Kontaktaufnahme, Vermittlungswege und Kosten. Eine weitergehende Beratung und Vermittlung erfolgt durch die Fachberatungsstellen der freien Träger des Verbundes.

Sie möchten Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater werden?

Sie möchten Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater werden?

Die Betreuung von Kindern ist eine schöne und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe. Um eine optimale Tagespflege für Kinder zu gewährleisten, bedarf es deshalb einer ausreichenden Vorbereitung. Wenn Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten möchten, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Hierzu können Sie sich im i-Punkt Familie informieren. Die für eine Pflegeerlaubnis nötige Eignungsfeststellung übernehmen die Fachberatungsstellen der freien Träger des Verbundes. Hierbei werden beispielsweise pädagogische, gesundheitliche und räumliche Voraussetzungen geprüft. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu Qualifizierungsmaßnahmen, Versicherungen und den gesetzliche Grundlagen.

Bildung- und Teilhabe (BuT)

Bildung- und Teilhabe (BuT)

Für Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden kann die Kindertagespflegeperson ein Verpflegungsentgelt erheben. Familien in schwieriger finanzieller Situation können mit dem Bildungs- und Teilhabepaket eine Förderung für die Verpflegung beantragen.

Qualifizierung in der Kindertagespflege

Um erstmalig in der Kindertagespflege tätig werden zu können, ist eine Qualifikation nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (im Folgenden QHB genannt) nachzuweisen. Die QHB-Qualifizierung umfasst 300 Unterrichtsstunden. Sozialpädagogische Fachkräfte müssen aufgrund Ihrer bereits vorliegenden Vorbildung diese 300 Stunden nicht absolvieren. Um die vertieften Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege nachzuweisen, ist es für sozialpädagogische Fachkräfte ausreichend eine entsprechende Qualifizierung über 80 Stunden nachzuweisen.

Auch bereits tätige Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit Ihre Kenntnisse im Rahmen eines 160+ QHB-Kurses zu vertiefen und zu erweitern.

Nähere Informationen zur Qualifizierung und möglichen Fördermöglichkeiten der Qualifizierungsmaßnahmen durch das Jugendamt Düsseldorf entnehmen Sie bitte dem Forum Kindertagespflege Ausgabe 6.

Sind Sie an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege interessiert, wenden Sie sich bitte zur persönlichen Beratung an eine der vom Jugendamt beauftragten Fachberatungsstellen.

Fortbildung

Gemäß § 21 Absatz 3 KiBiz sind Kindertagespflegepersonen zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in Kindertagespflege verpflichtet, mindestens fünf Stunden jährlich Fortbildungsangebote wahrzunehmen.

Darüber hinaus ist in Düsseldorf festgelegt, dass innerhalb von fünf Jahren mindestens 50 Fortbildungsstunden insgesamt nachzuweisen sind. Von diesen 50 Fortbildungsstunden entfallen 25 Stunden auf festgelegte Pflichtbausteine.

Nähere Informationen zu Fortbildungen erhalten Sie im Forum Kindertagespflege Ausgabe 3.

Hotline und Öffnungszeiten

  • Hotline i-Punkt Familie0211 89-98870
  • Vereinbaren Sie gerne einen Termin über die Hotline oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
  • Montag bis Freitag,
    von 9 bis 12 Uhr
    Montag bis Dienstag,
    von 13.30 bis 15.30 Uhr
    Donnerstag,
    von 13.30 bis 18 Uhr
  • Amt für Soziales und Jugend

    i-Punkt Familie
    Heinz-Schmöle-Straße 11-13
    40227 Düsseldorf