Was müssen Sie jetzt beachten?

Was müssen Sie jetzt beachten?

Um das Verfahren für Eltern für das Kindergartenjahr 2024/2025 so unkompliziert wie möglich zu gestalten, gehen wir grundsätzlich bei allen Familien erst einmal von einem Betreuungsbedarf von bis zu 35 Wochenstunden aus. Bis zu einem Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden müssen Sie also nichts weiter veranlassen, es sei denn, Sie benötigen noch Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege. Dann wenden Sie sich gerne an

Für alle, die einen Betreuungsbedarf von wöchentlich über 35 Stunden haben, ist eine gesonderte Bedarfsanmeldung notwendig. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits einen Platz in der Kindertagespflege haben.

Bereits im April 2024 hatten wir Ihnen in einem ersten Elternbrief vorab die Möglichkeit eingeräumt, Ihren tatsächlichen Betreuungsbedarf beim Amt für Soziales und Jugend anzuzeigen. Viele von Ihnen haben dieses Angebot bereits wahrgenommen. Sie alle müssen jetzt nichts weiter tun.

Alle, die bisher die Möglichkeit der Anmeldung eines Betreuungsbedarfes von über 35 Wochenstunden noch nicht genutzt haben, können dies bis zum 31. Juli 2024 weiterhin persönlich im i-Punkt Familie (ohne weitere Nachweise) oder schriftlich erledigen. Sollten Sie sich für die Anmeldung im schriftlichen Verfahren entscheiden, ist der Vordruck des Amtes für Soziales und Jugend zu nutzen.

Gerne können Sie die gesetzliche Grundlage und das Verfahren auch noch mal in der neuen Richtlinie oder in unseren FAQs nachlesen.

Ihr Amt für Soziales und Jugend