Bedarfsanmeldung für die Betreuung in Kindertagespflege im Kita-Jahr 2024/2025
(06/2024)
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigten,
für alle Familien ist die Suche nach einer guten und verlässlichen Kinderbetreuung ein zentrales Thema. So sicherlich auch für Sie.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf als familienfreundliche Kommune möchte Eltern bestmöglich bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
Gerade für unter dreijährige Kinder ist die Kindertagespflege eine Betreuungsform, die von vielen Familien aufgrund ihrer familienähnlichen Struktur in kleinen Gruppen und der Möglichkeit von individuellen Betreuungszeiten sehr geschätzt wird.
Wie Sie in den vergangenen Wochen und Monaten vielleicht mitbekommen haben, wurden die kommunalen Regelungen für die Kindertagespflege diskutiert und überarbeitet.
Am 05.06.2024 hat der Jugendhilfeausschuss nun die neue, ab 01. August 2024 gültige Richtlinie für die Kindertagespflege in Düsseldorf beschlossen.
Sofern bei Ihnen Verunsicherungen durch die vielen unterschiedlichen Informationen und Kommunikationswege entstanden sind, möchten wir uns dafür aufrichtig entschuldigen.
Bei der Entwicklung der Richtlinie war uns wichtig, dass die Interessen von Kindern, Eltern und Kindertagespflegepersonen gleichermaßen Berücksichtigung finden.
So war ein Ziel der neuen Richtlinien, das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu stärken und die Kindertagespflege zukunftsfähig zu gestalten. Es ist unser Auftrag, Familien bedarfsgerechte Betreuungen anzubieten.
Anders als in der Kita erfolgen Buchungen in den Kindertagespflegen nicht in gesetzlich vorgegebenen Stundenkontingenten, sondern individuell und genau in dem Umfang, in dem Familien eine Betreuung benötigen und auch regelmäßig tatsächlich wahrnehmen werden.
Gleichzeitig muss es Kindertagespflegepersonen selbstverständlich möglich sein, mit ihrer Tätigkeit die geforderte pädagogische Qualität sicherzustellen und ein gutes Einkommen zu erzielen.
Dies ist uns durch die Angleichung der finanziellen Förderung an den Tarifvertrag des Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD SuE), die Vergütung von Sachleistungen auf Basis der ortsüblichen Kosten sowie der Einführung eines darüberhinausgehenden freiwilligen Düsseldorfer Qualitätszuschlags gelungen.