Neue Richtlinie für mehr Transparenz und Qualität

Neue Richtlinie für mehr Transparenz und Qualität

Gerade für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Kindertagespflege ein gutes, familiennahes Betreuungssetting, welches sich zudem durch eine enge Erziehungspartnerschaft der Eltern mit der Kindertagespflegeperson auszeichnet.

Damit in der Kindertagespflege gute Arbeit geleistet werden kann, sind gute Arbeitsbedingungen und klare Qualitätskriterien unverzichtbar. Genau aus diesem Grund hat sich das Amt für Soziales und Jugend auf den Weg gemacht, die Richtlinie zur Kindertagespflege in Düsseldorf zu überarbeiten.

Ziele der neuen Richtlinie

sind

  • eine zunehmende Professionalisierung in der Kindertagespflege,
  • die Festlegung von allgemeingültigen Qualitätskriterien,
  • ein transparentes und gerechtes Vergütungssystem für Kindertagespflegepersonen.

Bezahlung der Tagespflegepersonen analog der Kitas und Verbesserung der Vertretungssituation für Familien

Bezahlung der Tagespflegepersonen analog der Kitas und Verbesserung der Vertretungssituation für Familien

Im Arbeitskreis Kindertagespflege zur Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII am 29.02.2024 wurde seitens des Amtes für Soziales und Jugend ein erster Vorschlag für eine Neuausrichtung der Förderleistung und Vertretungsregelung zur Diskussion gestellt.

Im Anschluss an diese Arbeitssitzung wurden alle Kindertagespflegepersonen und Anstellungsträger*innen in der Kindertagespflege mit Hilfe des Forums Kindertagespflege, Ausgabe 16 durch das Amt für Soziales und Jugend über die Inhalte dieses Vorschlages informiert. Das Forum ist auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf für jeden zugänglich hinterlegt.

Den zur Diskussion gestellten Vorschlag des Amtes für Soziales und Jugend zur Umsetzung einzelner Punkte, möchten wir Ihnen im Folgenden kurz darstellen.

Die Bezahlung der Betreuungs- und Erziehungsleistung einer Kindertagespflegeperson soll sich zukünftig an dem geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial und Erziehungsdienst (TVöD SuE) orientieren, der auch für die Beschäftigten in den städtischen Kitas gilt.

Zusätzlich werden die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge für Kindertagespflegepersonen erstattet und die ortsangemessenen Sachkosten für den Betrieb der Kindertagespflegestelle gezahlt.

Es gab in den letzten Jahren zudem Rückmeldungen, dass den Eltern ausschließlich 45 Stundenplätze in Tagespflegen angeboten wurden, obwohl viele gerne auch weniger Stunden buchen würden. Es ist uns daher wichtig, das Wunsch und Wahlrecht der Eltern intensiver zu berücksichtigen. Entgegen der Darstellung durch die Interessensvertretungen soll es auch zukünftig Betreuungsverträge oberhalb von 35 Stunden geben.

In dem Vorschlag zur neuen Förderleistung bildet die 40 Stunden Woche zunächst die Basis für die Berechnung. Das Amt für Soziales und Jugend finanziert neben der reinen Betreuungsarbeit zusätzlich auch die Vor- und Nachbereitungszeiten, z.B. für Elterngespräche, Bildungsdokumentationen und Einkäufe, die von der Kindertagespflegeperson zu erledigen sind. In der Regel ergibt sich bezogen auf die 40 Stunden Woche damit ein Zeitfenster von maximal 35 Stunden für die Betreuung der Kinder und 5 Stunden für die Vor- und Nachbereitungszeiten. Bei nachgewiesenem Eltern- und/oder Kindesbedarf sind selbstverständlich weiterhin höhere Betreuungszeiten bis 45 Stunden möglich.

Auch soll und wird es selbstverständlich weiterhin ein Vertretungssystem in der Kindertagespflege geben. Die Tagespflegepersonen sollen zukünftig aus verschiedenen Modellen ein passgenaues für sich, aber insbesondere auch für die Kinder und ihre Familien auswählen können. Die Vertretungen sollen leistungsgerecht vergütet werden und im näheren Umfeld der Familien (Stadtteil) möglich sein.

Es ist dem Amt für Soziales und Jugend wichtig, alle Vorschläge offen und ehrlich zu diskutieren und Entscheidungen transparent zu machen. Konkrete Gegenvorschläge zur Neuausrichtung des Fördersystems und der Vertretungsregelung seitens der Teilnehmenden des Arbeitskreises oder anderen Kindertagespflegen liegen bisher nicht vor.

Wir versichern Ihnen aber auch so, dass das Amt für Soziales und Jugend bei allen Vorschlägen, sowohl die Eltern- und Kindesbedarfe als auch die Bedarfe der Kindertagespflegepersonen bei der Entwicklung der neuen Richtlinien und des neuen Fördersystems im Blick hat.

Das neue System soll keine Verschlechterung bedeuten, sondern vielmehr alle Interessenlagen berücksichtigen und faire Bedingungen für alle Beteiligten bieten.

Ihr Amt für Soziales und Jugend