Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung - Stadtplan mit Markierungspins

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist nach § 80 des SGB VIII das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Durch Jugendhilfeplanung gewährleistet das Jugendamt Düsseldorf, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.

Das Team "Jugendhilfeplanung" hat hierzu die notwendigen Maßnahmen und Beschlüsse vorzubereiten und dabei die Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien ebenso wie die finanziellen Möglichkeiten der Kommune zu berücksichtigen.

Das Vorgehen orientiert sich in der Regel an folgendem Schema:

  • Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste
  • Beteiligung der freien Träger sowie der Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und ihre Eltern) bei der Ermittlung von Wünschen, Bedürfnissen und Interessen
  • Ableiten der Bedarfe der jungen Menschen und Eltern
  • Bereitstellung von unterstützenden Datenmaterialien
  • Projektplanung

Zu beachten sind dabei neben lokalen Veränderungsprozessen auch gesellschaftliche Trends im Allgemeinen, die Herausforderungen für die Jugendhilfe darstellen und große Relevanz für die Planung besitzen.

Hohe qualitative Anforderungen sind an diese Planungsprozesse zu stellen, damit konkrete Lebensbedingungen und unterschiedliche Lebenslagen innerhalb der Kommune beachtet werden können. Wohnortnähe und Sozialraumbezug sind dabei essentielle Kriterien, um für eine langfristige Perspektive eine abgestimmte Planung zu erlangen.
Die Arbeitsansätze sind sozialraum-, zielgruppen-, bereichs- und themenorientiert, in zunehmendem Maße gilt es jedoch, integriert, also in enger Kooperation mit angrenzenden Aufgabenstellungen und Ämtern zu agieren.

Fachthemen der Jugendhilfeplanung

Kinder- und Jugendförderplan

Die Jugendhilfeplanung "Kinder- und Jugendförderung" wurde von Vertretern und Vertreterinnen des Jugendamtes und den freien Träger der Jugendhilfe in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet. Die Ergebnisse von zwei Fachdialogen mit allen Einrichtungsleitungen aus dem Bereich der Düsseldorfer Jugendförderung sind in diese Planung eingeflossen.

Die Jugendhilfeplanung "Kinder und Jugendförderung" erweitert den bisherigen Blickwinkel, der üblicherweise in Freizeitstättenbedarfsplänen ausschließlich auf Standorte, bzw. das Umfeld von Einrichtungen gerichtet ist.
Orientiert an der Gliederungssystematik des Ausführungsgesetzes werden die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der offenen Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Jugendschutzes dargestellt, analysiert und bewertet. Dabei wurden für jeden Bereich konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet.
Alle planerische Empfehlungen des Berichtes werden sowohl themenbezogen als auch stadtbezirksbezogen dargestellt und aufbereitet. Spezielle Hinweise werden auf Maßnahmen gegeben, die im besonderen Maße als familienorientierte Leistungen und Dienste zu verstehen sind. Hierzu zählen neben den verlässlichen Betreuungsangebote für 10 bis 14jährige Kinder, Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, der Jugendsozialarbeit sowie Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Kinder- und Jugendförderplan der Landeshauptstadt Düsseldorf

... vorgeschriebenen nach dem 3. Ausführungsgesetz SGB III NRW KJFöG.

Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025

Hauptband (1,7 MB)

Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020

Hauptband (4,24 MB)

Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014

Hauptband (4,29 MB)
Anlageband 1 Profile der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (5,45 MB)
Anlageband 2 Profile in der verbandlichen Jugendarbeit (912 KB)

Kinder- und Jugendförderplan 2007-2009

Fortschreibung (1,34 MB)
Materialien zur Fortschreibung 2007-2009 (4,33 MB)

Kinder- und Jugendförderplan 2005-2006

Hauptband (4,5 MB)

Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in Düsseldorf

Zukunftschancen eröffnen und Sicherheit geben

1. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

Bereits im Jahr 2008 hat die Stadt Düsseldorf ihren ersten Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan veröffentlicht. Mit diesem Planungsprozess sollten bestehende und neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe aufgezeigt und diese durch Projekte und Handlungsempfehlungen weiter entwickelt werden. Der damaligen Entscheidung lag die Erkenntnis zugrunde, dass nur der kommunale Raum die Chance bietet ein Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung zu entwickeln und als tragende Struktur zu verankern. Der erste integrierte Planungsbericht hat bereits eine Vielzahl konstruktiver Handlungsansätze aufgezeigt und zur Schaffung neuer Netzwerke geführt. Der beschrittene Weg ist erfolgreich und wird konsequent weiter gegangen.

Hauptband (1,10 MB)

Anlageband Jugendhilfe (2,60 MB)

Anlageband Schule (2,66 MB)

 

2. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

2010 Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen

Der 2010 fertig gestellte zweite Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan zeigt auch, dass der gewählte Planungsansatz offen sein muss, für Kooperationen mit weiteren Partnern. Mit dem Schwerpunktthema "Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen", das in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf erarbeitet wurde, knüpft der Bericht unmittelbar an aktuelle Themenstellungen und Anregungen des 13. Kinder und Jugendberichtes der Bundesregierung an. Nicht nur der Bildungserfolg, auch die Chancen auf ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen werden in Deutschland von der sozialen Herkunft beeinflusst. Diese Abhängigkeit gilt es gemeinsam aufzuheben.

Hauptband (2,78 MB)

Anlageband Jugendhilfe (4,44 MB)

Anlageband Schule
 (8,97 MB)

Anlageband Gesundheit (2,77 MB)

 

3. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

2012 Schwerpunkt Kulturelle Bildung

Mit der nun 2012 veröffentlichten dritten Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung geht die Landeshauptstadt Düsseldorf einen weiteren wichtigen Schritt zu einem vernetzten Bildungssystem. Schwerpunktthema des Berichts ist die Kulturelle Bildung. Dargestellt werden auch die vielfältigen kulturellen Bildungsangebote vom Elementarbereich bis zu den weiterführenden Schulen, Darüber hinaus werden die Düsseldorfer Kulturinstitute vorgestellt. Abgerundet wird die Dokumentation durch die zahlreichen Angebote von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.

Hauptband (6,5 MB)

Anlageband Jugendhilfe (7,1 MB)

 

4. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

2015 Schwerpunkt Sport und Bewegung

Das Schwerpunktthema der vierten integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungplanung 2015 lautet nun "Sport und Bewegung". Sport und Bewegung wirken sich gut auf das Wohlbefinden aus und fördern die Gesundheit. Sich zu bewegen und die räumliche und dingliche Welt mit allen Sinnen kennen und begreifen zu lernen, ist ein Grundbedürfnis jedes Kindes.Bewegung wird daher in den Grundsätzen zur Bildungsförderung des Landes Nordrhein Westfalens als ein zentraler Bildungsbereich definiert. Der Kreis der an der integrierten Planung beteiligten Ämter wurde deshalb um ein weiteres Mitglied erweitert. Dieser integrierte Bericht basiert auf einem gemeinsamen Planungsprozess von Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Gesundheitsamt, Kulturamt und erstmals dem Sportamt.

Hauptband (4,5 MB)

Anlageband Jugendhilfe (4,06 MB)

Anlageband Schule (bitte auf 4. Planung klicken)

5. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

Bildungsregion Düsseldorf: Bericht zu Planungen und Entwicklungen

Der fünfte Bericht bezieht sich komprimiert und konzentriert auf Stand und Fortschritt der Integrierten Planung auf den verschiedenen gemeinsam verantworteten Handlungsfeldern der beteiligten Ämter.
Dabei geht es um folgende Inhalte:

  • Gemeinsames Daten-Monitoring unter Beteiligung von:Amt für Statistik und Wahlen, Gesundheitsamt, Jugendamt, Kulturamt, Schulverwaltungsamt,Sportamt und Stadtplanungsamt,
  • Gestaltung der Bildungsübergänge,
  • Schulsozialarbeit und Offene Ganztagsschule(OGS) und
  • Gemeinsame Qualitätsentwicklungsprozesse.

Gemeinsamer Bericht von Gesundheitsamt, Kulturamt, Jugendamt, Schulverwaltungsamt und Sportamt unterstützt vom Amt für Statistik und Wahlen (1,74 MB)

Jugendhilfeplanung "Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz"

"Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern (...) den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; (...)."
(UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 3, Abs. 2 - für Deutschland in Kraft getreten am 5. April 1992)

 

Aufgrund des gesellschaftlichen, aber auch des schnellen technischen Wandels brauchen Kinder und Jugendliche Unterstützung und Hilfe zu ihrem Aufwachsen. Auch Eltern und Familien müssen zunehmend gestärkt werden, Risiken für Ihre Kinder zu erkennen, sie einzuschätzen und abwehren zu können.

Drei grundlegende Säulen des Kinder- und Jugendschutzes existieren:

  • Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz (Grundgesetz - Artikel 6, Abs. 2, Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz- Staatsvertrag, Strafgesetzbuch)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14 Sozialgesetzbuch VIII)
  • Struktureller Kinder- und Jugendschutz (Aktivitäten der Jugendhilfe zur Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen, zum Beispiel durch geeignete Stadtplanung, Umweltschutzmaßnahmen etc.)

Planungsbericht "Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz"

Jugendhilfeplanung Familienbildung

Die Struktur wohnortnaher Bildungsangebote für Familien in Düsseldorf hat sich durch den Aufbau von rund 100 Familienzentren in den letzten zehn Jahren erheblich verändert. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des aktuellen Planungsprozesses "Familienbildung" die Förderung und die 22 Standorte der Familienbildungseinrichtungen und weiteren Stadtteil- und Familientreffs analog zur Jugendhilfeplanung Familienzentren analysiert. Im Zuge dessen wurde u.a. ein einheitliches Fördermodell erarbeitet. So kann sichergestellt werden, dass in der familiengerechten Landeshauptstadt Düsseldorf eine hervorragende Infrastruktur familienunterstützender Angebote erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann.

Jugendhilfeplanung Familienbildung – Angebote zur Förderung von Erziehung in der Familie (PDF-Datei)

Der Bericht wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.06.2020 beschlossen (PDF-Datei)

Düsseldorfer Beratungsstellen nach SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz

"Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind."

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit in den Beratungsstellen ist aufbauend auf den § 27 SGB VIII der § 28 SGB VIII - Erziehungsberatung - im Rahmen der Regelungen zu den Erzieherischen Hilfen § 27 ff SGB VIII sowie § 71 SGB VIII.

Neben § 28 SGB VIII sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz für den Bereich der Beratungsangebote unterschiedliche Schwerpunkte vor:

  • § 1 SGB VIII - Allgemeine Ziele der Jugendhilfe
  • §§ 17, 18 SGB VIII - Beratung und therapeutische Unterstützung von Kindern / Jugendlichen sowie ihren Eltern und an der Erziehung Beteiligter
  • § 16 SGB VIII - Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • §§ 72, 73, 78, 80 SGB VIII - Zusammenarbeit mit Diensten, Einrichtungen und Initiativen aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen
  • § 41 SGB VIII - Hilfen für junge Volljährige

Darüber hinaus können den Beratungsstellen gemäß §§ 74, 76 SGB VIII weitere Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe übertragen werden. Beratungsdienste können auf der Grundlage von § 36 SGB VIII bei der individuellen Hilfeplanung mitwirken. Weitere Grundlagen für die Arbeit in Beratungsstellen sind im SGB XII geregelt, durch Ratsbeschlüsse sowie durch Förderrichtlinien des Landes NRW festgelegt. Die gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien der jeweiligen Beratungsstellen spiegeln sich in ihren Konzepten, Strukturen, Prozessen und Methoden sowie in den Zielgruppen wieder. Darin zeigen sich Vielfältigkeit und Unterschiede der Beratungsdienste in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

 

Jugendhilfeplanung 2014 - Düsseldorfer Beratungsstellen nach SGB VIII "Erziehungsberatung"

Vorlagen: Beratungsstellenplan
Anlage: Beratungsstellenplan

Planungsbericht Tageseinrichtungen für Kinder

Die Stadt Düsseldorf erstellt regelmäßig einen Bericht zur Situation der Kindertagesbetreuung in Düsseldorf. In diesem Bericht werden dann die aktuellen Planungsdaten für das Handlungsfeld dargestellt und analysiert. Diese werden in Abstimmungsprozessen zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern festgelegt.

Für die Eltern und ihre Kinder ist es wichtig ein möglichst wohnortnahes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu finden. Ob das Platzangebot eines Betreuungssystems insgesamt ausreichend ist lässt sich daher nicht allein an stadtweiten Quoten erkennen. Entscheidend ist eine ausreichende Versorgung in den Stadtbezirken und Stadtteilen. Dieser Bericht verdeutlicht daher insbesondere die Ist-Situation und den Planungsstand der Kindertagesbetreuung in den Bezirken.

Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Düsseldorf - Jahresbericht 2022

Online-Befragung 2017

Im Herbst 2017 wurde eine Online-Befragung zum Bedarf der Eltern von Kita-Kindern an Betreuungs- und Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen in Düsseldorf durchgeführt. Ziel der Befragung war es, ein möglichst genaues Bild vom Bedarf der Eltern nach Betreuungszeiten der Kinder und Öffnungszeiten der Kitas zu erhalten, die in die kommunale Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII einfließen können.
Die Teilnahmequote lag bei 40,6%, sodass aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden konnten.

Die Ergebnisse der Auswertung der Online-Elternbefragung 2017.

Jugendhilfeplanung Familienzentren

Bestandsaufnahme und Evaluation Düsseldorfer Familienzentren

Familienzentren sind gemäß § 16 Kinderbildungsgesetz Kindertageseinrichtungen, die zusätzlich zum Kitabetrieb wohnortnahe und niedrigschwellige Angebote für Familien bereithalten. Die Leistungen und Strukturen sind vielfältig und bieten neben Beratung und Unterstützungsleistungen auch Angebote der Familienbildung sowie Informationen zur Kindertagespflege. Darüber hinaus haben Familienzentren explizit zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familien und Beruf zu verbessern. Sie sind außerdem in besonderem Maße in sozialräumliche Netzwerke eingebunden und halten verschiedene Informationen anderer im Stadtteil tätiger Akteure bereit.

Mit dem Planungsbericht Familienzentren ist eine umfassende Evaluation des Themenfeldes vorgenommen worden. Ziel dieser Planung war es, die bestehende Struktur, die Ausbauplanung sowie die Ausrichtung der Angebote und Standorte der Düsseldorfer Familienzentren zu überprüfen.

Jugendhilfeplanung Familienzentren - Bestandsaufnahme und Evaluation der Düsseldorfer Familienzentren (Anlage 1)

Jugendhilfeplanung Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung und die damit in Verbindung stehenden sozialen Dienste sind eines der wesentlichen Handlungsfelder eines Jugendamtes. Sie unterstützen Familien, die das Wohl und eine entsprechende Erziehung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Obhut aus eigenen Kräften nicht gewährleisten können.

Auf Ebene der Jugendhilfeplanung werden Hilfen zur Erziehung seit Ende 2020 in Form eines langfristig angelegten Planungsprozesses begleitet, der bestehende Strukturen, Monitoring- und Planungsinstrumenten sowie Arbeitsgremien im Sinne der Planungsverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach § 80 SGB VIII zu einem großen Ganzen zusammenführt.

Der Auftaktbericht dieses Planungsprozesses wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24. November 2021 einstimmig beschlossen.

Jugendhilfeplanung Hilfen zur Erziehung - Auftaktbericht (erster Baustein)

Jugendhilfe im Strafverfahren - Jahresberichte

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, in deren Rahmen pädagogische Fachkräfte Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) in gegen sie eingeleiteten Strafverfahren begleiten. In Düsseldorf besteht darüber hinaus auch eine Zuständigkeit für straffällige Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Das Jugendamt erstellt jährlich einen Bericht über das Handlungsfeld auf Grundlage der vorhandenen Datenbestände, der wichtige Informationen zur Entwicklung von delinquentem Verhalten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Düsseldorf gibt.

Jugendhilfe im Strafverfahren – Jahresbericht 2019 (PDF-Datei)

Jugendhilfe im Strafverfahren - Jahresbericht 2017-18 (PDF-Datei)

Jugendhilfe im Strafverfahren - Jahresbericht 2016 (PDF-Datei)

Qualitätsentwicklung im Jugendamt

Qualitätsentwicklung im Jugendamt

Mit dem neuen Kinderschutzgesetz hat der Gesetzgeber mit dem § 79a neue Regelungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII eingefügt: Das Jugendamt hat in seinem Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen, dass für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe trägerübergreifend eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet.

Düsseldorfer Präventionsketten

Düsseldorfer Präventionsketten

Unter dem Dach der Kommunalen Präventionsketten werden sowohl die vorhandene präventive Infrastruktur als auch alle konkreten präventiven Maßnahmen in Bezug auf ein gelingendes Aufwachsen so geordnet und systematisiert, dass eine lückenlose Präventionskette für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Düsseldorf zur Verfügung steht. Hierbei werden vorhandene Präventionslücken sichtbar und können durch integrierte Handlungsansätze gemeinsam, abteilungs-, ämter- sowie trägerübergreifend, geschlossen werden.

Das Team

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