Die sozialräumliche Gliederung der Stadt Düsseldorf wird als wesentliche Grundlage zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung von Planungsvorhaben der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe genutzt.
Dies ist möglich, da es gelang, die neue sozialräumliche Gliederung mit der städtischen Gebietsgliederungsdatei des Amtes für Statistik und Wahlen zu verknüpfen. Umfangreiche Datenbestände konnten so auch für die neuen Sozialräume ausgewiesen werden.
Bei diesen Datenbeständen handelt es sich vor allem um die im Amt für Statistik und Wahlen vorgehaltenen und gepflegten Daten.
Eine Auswahl von Merkmalen aus diesen Dateien wurde in einer Datenbank zusammengefasst und wird jährlich vom Amt für Statistik und Wahlen fortgeschrieben.
Um die Auswertung der Daten überhaupt erst möglich zu machen, wurde jeder in der Gebietsgliederungsdatei geführten Baublockseite die Kennziffer eines Sozialraums zugeordnet. In der Regel handelt es sich bei einer Baublockseite um einen Straßenseitenabschnitt zwischen zwei Straßeneinmündungen. Insgesamt mußten über 10.000 Baublockseiten jeweils einem Sozialraum zugeordnet werden.
Die Darstellungsmöglichkeiten, die sich durch diese Verknüpfung ergeben, lassen sich anhand eines einfachen Beispiels aus dem Düsseldorfer Stadtbezirk 2 verdeutlichen: Am 31.12.2004 lebten in Düsseldorf 11,7 % der minderjährigen Personen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
Betrachtet man ausschließlich den Stadtteil Düsseltal im Stadtbezirk 2, so liegt hier mit 9,1% im gesamtstädtischen Vergleich eine unterdurchschnittliche Quote vor.
Weist man nun jedoch die Sozialhilfequote der minderjährigen Personen unterhalb der Ebene "Stadtteil", nach einzelnen Sozialräumen aus, treten deutlichere Unterschiede zutage.
Im gut situierten "Gesicht" des Stadtteils Düsseltal, dem Zooviertel (Sozialraum 207), leben nur 5,5 % der Minderjährigen im Sozialhilfebezug. Im Wohngebiet Vautierstraße (Sozialraum 201) sind es dagegen 16 %.