Abflusslose Abwassersammelgruben
Abflusslose Abwassersammelgruben
Gemäß den Vorgaben des § 46 LWG NRW ist die Stadt Düsseldorf für die Sammlung und Entsorgung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers zuständig. Das bedeutet, dass die Stadt die Pflicht hat, sämtliches auf den Grundstücken anfallende Abwasser zu sammeln und zur Reinigung einer Kläranlage zu zuführen. Im Stadtgebiet Düsseldorf sind mehr als 99 % aller bebauten Grundtücke an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen. Grundstücke, die im städtischen Außengebiet liegen und keinen Anschluss an die öffentliche Kanalisation haben, entsorgen ihr Schmutzwasser über Kleinkläranlagen oder über abflusslose Abwassersammelgruben. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, sowie das der öffentlichen Straßenflächen werden vor Ort versickert oder in ein Gewässer eingeleitet. Im städtischen Innengebiet sind Kleinkläranlagen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig und abflusslose Abwassersammelgruben nur als Übergangslösung möglich.
Bei Grundstücken, bei denen die "Untere Wasserbehörde" der Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage nicht zustimmt, muss das Abwasser in einer abflusslosen Abwassersammelgrube gesammelt und entsorgt werden. Der Antrag zum Bau und Betrieb der Abwassersammelgrube ist beim Stadtentwässerungsbetrieb zu stellen. Nach § 3 (16) der Abwassersatzung vom 19.04.2021 ist der Nachweis der Dichtheit vor Inbetriebnahme der Abwassersammelgrube beim Stadtentwässerungsbetrieb vorzulegen. Die Betreiber der abflusslosen Abwassersammelgruben sind verpflichtet, ihre abflusslosen Abwassersammelgruben durch eine Entsorgungsfirma zu entleeren und den Inhalt zur Kläranlage transportieren zu lassen. Es dürfen nur Entsorgungsfirmen beauftragt werden, die für zwei Jahre über eine Zulassung mit dem Stadtentwässerungsbetrieb verfügen.
Kleinkläranlagen
Befindet sich ein Grundstück im sogenannten "abwassertechnischen Aussengebiet", das heißt in einem Gebiet in dem der Bau von Kanälen nicht vorgesehen ist, kann nach Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht die Entsorgung über eine Kleinkläranlage erfolgen.
Informationen über Bauart, Bemessungsgröße, Auflagen und Genehmigungen sind bei der "Unteren Wasserbehörde" zu erfahren.