Rückstau – Schutz vor Kellerüberflutungen
| Stadtentwässerungsbetrieb News
Unter dem Begriff "Rückstau" wird der Anstieg des Abwasserspiegels im öffentlichen Kanal, im Anschlusskanal und in den Grundleitungen, sowie in sonstigen Entwässerungsanlagen verstanden.
Da Rückstau insbesondere bei Starkregen unvermeidbar und geplant ist, muss jeder Grundstückseigentümer alle Einläufe unterhalb der Rückstauebene, insbesondere sein Kellergeschoss vor Schäden infolge von Rückstau sinnvoll schützen.
Rückstauebene ist die Straßenoberkante (Fahrbahn einschließlich Gehwege, Seitenstreifen, etc.) vor dem anschließenden Grundstück.
Geeignete Schutzmaßnahmen sind:
Hebeanlagen und bedingt Rückstauverschlüsse (gefordert nach DIN 1986-100, DIN EN 12056, DIN EN 752, DIN-EN 19760, DIN-EN 19762).
Der Einbau alleine reicht jedoch nicht aus!
Technische Einrichtungen, die nicht regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft und in Stand gehalten werden, funktionieren im Bedarfsfall nur selten. Zweckmäßig wäre es daher, einen Wartungsvertrag mit einer Installationsfirma abzuschließen. Ebenfalls wäre es empfehlenswert die Gebäudeversicherung auf mögliche Schäden infolge von Rückstau zu prüfen.
Bei Rückstauverschlüssen ist unbedingt zu beachten: Rückstauverschlüsse sind generell geschlossen zu halten! Sie sollen nur im Bedarfsfall geöffnet und danach sofort wieder geschlossen werden!! Rückstauverschlüsse nie bei Starkregenereignissen oder Gewittern öffnen!
Film
Im Notfall
Wir sind rund um die Uhr über die Feuerwehr 112 zu erreichen. Bei einer Kellerüberflutung rufen Sie bitte Ihre Wartungsfirma an.