Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte (PDF-Datei 209 KB)
Der Anschlusskanal ist gemäß Abwassersatzung in Düsseldorf, die Leitung von der ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück bis zum Straßenkanal und steht im Privatbesitz des Grundstückseigentümers. Die Herstellung, Sanierung, Unterhaltung, Beseitigung, Außerbetriebnahme bei Kanälen < 1,20 m und Dichtheitsprüfung des Anschlusskanals obliegt dem Anschlussnehmer.
Bei Sanierungsmaßnahmen am Anschlusskanal ist es erforderlich vor Beginn der Arbeiten die schriftliche Zustimmung/Genehmigung des Stadtentwässerungsbetriebes einzuholen. Hierzu sind vom Grundstückseigentümer die Videos, die bei der optischen Inspektion des Anschlusskanals im Zuge der Dichtheitsprüfung aufgenommen wurden, dem Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf vorzulegen.
Die Herstellung, Sanierung, Unterhaltung, Beseitigung und/oder Außerbetriebnahme des Anschlusskanals dürfen nur durch vom Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf zugelassene Unternehmen ausgeführt werden.