Der Anschlusskanal
In Düsseldorf befinden sich die Leitungen bis zum öffentlichen Straßenkanal im Eigentum des Grundstückseigentümers, somit ist der Anschlusskanal Bestandteil der privaten Abwasseranlage. Per Definition in der Abwassersatzung ist der Anschlusskanal, der Kanal vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Revisionsöffnung auf dem privaten Grundstück (siehe nebenstehendes Bild).