Ab einem gewissen Alter der Leitungen muss aufgrund der damals verwendeten Dichtungsmaterialien davon ausgegangen werden, dass diese nicht mehr dicht sind. Bei unterkellerten Gebäuden die vor 1965 errichtet wurden, ist es eventuell sinnvoll auf aufwendige Untersuchungen der Grundleitungen zu verzichten und abzuklären inwieweit sich die alten Leitungen unter der Bodenplatte stilllegen lassen. Es bietet sich an, neue Abwasserleitungen unter der Kellerdecke oder an die Kellerwand zu verlegen und aus dem Gebäude zu leiten. Dies hat den Vorteil, dass diese Leitungen nie mehr auf Dichtheit geprüft werden müssen, da sie im Kellerraum einer ständigen Sichtkontrolle unterliegen.
Wie muss untersucht werden?
Aufgrund der sehr komplexen Materie, der unterschiedlichen Prüfverfahren und der Vielzahl von technischen Regelwerken, kann nur der Sachkundige vor Ort objektbezogen entscheiden, welches das technisch beste Prüfverfahren ist.
Die Prüfung sowie die Bewertung des Prüfergebnisses erfolgt durch den Sachkundigen.
Zur Vorbereitung der Prüfung ist es hilfreich, wenn der Leitungsverlauf im Vorfeld soweit als möglich bekannt ist. Sollten keine Pläne aus denen der Leitungsverlauf hervorgeht, vorhanden sein, bietet das Bauaufsichtsamt die Möglichkeit im Bauaktenarchiv in die Bauakte des Gebäudes Einsicht zu nehmen.
Für eine freie Zugänglichkeit der Revisionsöffnungen, -schächte und Bodeneinläufe im Haus beziehungsweise auf dem Grundstück ist durch den Eigentümer zu sorgen.
Im Rahmen der Zustands- und Funktionsprüfung kommen drei unterschiedliche Verfahren zur Anwendung.