Pflichtumtausch Führerschein
Sollten Sie noch einen alten Papierführerschein haben oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank.
Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von den zugrundeliegenden Fahrerlaubnissen – auf 15 Jahre befristet.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden
(grauer und rosa Führerschein) - Tabelle 1
Geburtsjahr | Umtausch bis |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgestellt wurden
(bereits Kartenführerscheine) - Tabelle 2
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Führerscheine, die ab 19.01.2013 bis 2018 ausgestellt worden sind
(Kartenführerscheine mit Befristung) -Tabelle 3:
Ausstellungsjahr | Umtauschjahr |
19.01.2013 bis 31.12.2013 | 2028 |
2014 | 2029 |
2015 | 2030 |
2016 | 2031 |
2017 | 2032 |
2018 | 2033 |
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben, können Sie für die Umstellung in den Kartenführerschein online einen Termin vereinbaren oder den Umtauschantrag direkt online stellen.
Sind neben dem reinen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. SZ 95), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.