Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges
Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges
Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt.
Folge: Der Verkäufer zahlt weiterhin die KFZ-Steuer und eventuell auch die Versicherung!
Wie können Sie sich als Verkäufer dagegen schützen?
Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, in Ihrem Interesse
Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder. Hier können Sie einen Termin für die Durchführung der Außerbetriebsetzung erhalten. Für Fahrzeuge, welche nach 2015 zugelassen wurden und einen QR-Barcode auf den Kennzeichen haben, ist dieses auch Online möglich.
Bitte füllen Sie die unten folgende Veräußerungsanzeige/Empfangsbestätigung selbst vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand des Ausweises. Es gibt viele Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadressen Autos kaufen!
Wenn Ihnen der Käufer keinen Ausweis zeigen kann ("ich habe den Ausweis gerade nicht dabei, ich kann aber noch einmal kommen, ich zahle jetzt gleich und nehme das Auto mit"), ist höchste Vorsicht geboten.
Solche Betrüger kaufen oftmals auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit geringem Wert auf. Auch wenn Sie froh sind, daß Sie Ihr Auto los sind, kann die Freude über den geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kraftfahrzeugsteuer und eventuell die Versicherung bezahlen müssen.
Die in vielen Kaufverträgen getroffene Vereinbarung "der Käufer verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung innerhalb von 3 Tagen" nutzt Ihnen fast gar nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer dann auf dem privatrechtlichen Weg verklagen, dürfen aber weiterhin Steuer und eventuell Versicherung bezahlen.
Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Fahrzeugkäufer das Auto im Ausland anmeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig und sehr zeitaufwendig.
Deshalb: Fahrzeug vor dem Fahrzeugverkauf außer Betrieb setzen!
Diese Information basiert auf dem gesetzlichen Stand des Jahres 2014.
Aufgrund der Möglichkeit gesetzlicher Änderungen können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen.