Neue Zulassungspapiere
Neue Zulassungspapiere
Im Oktober 2005 wurde in Deutschland ein neues Zulassungsdokument eingeführt, welches aus zwei Teilen besteht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein. Anstelle des Fahrzeugbriefes wird die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben.
Die Fahrzeugdaten werden in EG-einheitliche Codierungen übergeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) enthält nur noch einige wenige technische Daten, die weiteren erforderlichen Angaben sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgeführt. Bisher war der Dateninhalt beider Papiere identisch.
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II hat nur noch zwei Felder für Haltereinträge. Es wird damit den Forderungen der Datenschützer Rechnung getragen. Lediglich die Zahl der Vorhalter wird noch ausgewiesen.
Die Fahrzeugdokumente wurden im Hinblick auf die Fälschungssicherheit an die heutigen Standards angepasst. Wegen der höheren Bedeutung die dem Fahrzeugschein nach neuem Recht zukommt, wurde insbesondere dieser sicherheitstechnisch aufgewertet.
Die bis zum 1.10.2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten weiter ihre Gültigkeit, werden aber bei jeder Befassung von den Zulassungsbehörden nach Umcodierung der Daten gegen die EU-harmonisierten Dokumente ausgetauscht. Muss aufgrund eines Vorganges ein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein verändert und damit neu ausgestellt werden, werden immer die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgegeben. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es bei einem Umzug innerhalb Düsseldorfs bzw. bei einer Namensänderung. Hier wird, wie beim Personalausweis, die neue Anschrift bzw. der neue Name mittels Etikett im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Bei einer Außerbetriebsetzung wird keine Bescheinigung ausgegeben. Statt dessen erhält der Antragsteller seinen Fahrzeugschein oder seine Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem entsprechenden Vermerk auf der Rückseite zurück.