Da Conrad Doebbeke im Verdacht steht, während der NS-Zeit verstärkt Kunstobjekte aus jüdischem Besitz gekauft zu haben, hatte der Kunstpalast das Gemälde bereits 2015 in die Lost Art Liste einstellen lassen.
Curt und seine Ehefrau Hilda Schueler erhielten 1942 den Deportationsbefehl. Beiden gelang jedoch mit Hilfe des Malers Franz Heckendorf die Flucht über die Schweiz nach Schweden zu ihrem dorthin bereits früher emigrierten Sohn Stefan.
Für den verfolgungsbedingten Verkauf des Gemäldes zu einem nicht angemessenen Preis erhielt Curt Schueler respektive seine Erben von der Bundesrepublik auf der Grundlage des Bundesentschädigungsgesetzes eine Entschädigungszahlung.
Pressemitteilung zur Restitution