Friedrich Wilhelm von Schadow

Friedrich Wilhelm von Schadow

"Bildnis der Kinder des Künstlers“ (1830)
Restitutionsersuchen durch die Dr. and Mrs. Max Stern Foundation

Stiftung Museum Kunstpalast Düsseldorf, Inv.-Nr. M 1977-1
Ratsbeschluss vom 20. April 2023: Restitution und Rückkauf

Das „Bildnis der Kinder des Künstlers“ (1830) von Friedrich Wilhelm von Schadow gelangte 1890 aus der Familie Schadows erstmalig in den städtischen Besitz, wurde aber zwei Jahre später im Tausch wieder abgegeben. Fast 70 Jahre später – im Jahr 1959 – wurde das Gemälde aus Essener Privatbesitz erneut erworben. Bis 1977 hing es im Rathaus im Dienstzimmer des Oberbürgermeisters, bevor es von der Stadtverwaltung an das Kunstmuseum, heute Kunstpalast, überwiesen und dort inventarisiert wurde.

Trotz intensiver Forschung konnte die Provenienz des Gemäldes zwischen 1931 und 1941 bisher nicht geklärt werden. Im Frühjahr 1931 war das Kinderbildnis im Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen ausgestellt. Leihgeber waren die Galerien Hans Bammann, Georg Paffrath, Dr. Schönemann, Julius Stern sowie die Kunsthandlung Leo Pauly. Sämtliche Exponate waren verkäuflich. Von welcher der genannten Galerien das „Bildnis der Kinder des Künstlers“ in die Ausstellung gegeben wurde und ob es hier veräußert wurde, lässt sich anhand der verfügbaren Unterlagen bislang nicht klären.

1937 ist das Werk in einem Bildband über Kindergemälde aus dem Langewiesche Verlag abgebildet. Wer zu dieser Zeit im Besitz des Gemäldes war, ließ sich nicht ermitteln. Die erhaltene Korrespondenz zur Genese der Publikation belegt, dass die Galerie Stern ein Foto des Gemäldes als Vorlage zur Verfügung stellte und die Reproduktion genehmigte. Die Weitergabe des Fotos durch die Galerie Stern deutet darauf hin, dass das Gemälde zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt von der Galerie gehandelt wurde. In den Auktions- und Ausstellungskatalogen sowie in der Kundenkartei der Galerie ließ sich jedoch kein Hinweis finden, dass das Werk nach 1931 zu ihrem Warenangebot gehörte.

Max Stern (1904-1987) wurde vom NS-Regime als Jude verfolgt. Zum Dezember 1937 war er gezwungen, die von seinem Vater Julius Stern (1867-1934) ab 1913 in Düsseldorf aufgebaute Galerie zu schließen. Ihm war von der Reichskammer der bildenden Künste die Führung einer Galerie endgültig untersagt worden.

Gestützt auf den 4. Grundsatz der Washingtoner Prinzipien, wonach beim Finden einer gerechten und fairen Lösung berücksichtigt werden sollte, „dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten“ in der Provenienz unvermeidlich sind, beschloss der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in seiner Sitzung am 20. April 2023, dem Restitutionsgesuch der Dr. and Mrs. Max Stern Foundation zu entsprechen und das Gemälde zu restituieren. Mit der Stern Foundation konnte der Rückkauf des Gemäldes für die städtische Sammlung vereinbart werden.

Zur Pressemeldung der Landeshauptstadt Düsseldorf:
Pressemeldung

Den aktuellen Forschungsstand zur Herkunft des Gemäldes finden Sie im:
Digitalen Kunst- und Kulturarchiv (d:kult) Düsseldorf

Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Forschung zur Galerie Stern

Restitution von Friedrich Wilhelm von Schadow, „Selbstbildnis des Künstlers“

Auskunftsersuchen zu Heinrich Heimes, „Sonnenuntergang an der Nordsee“