Jugendschutz und Jugendrecht
Ohne Eltern ausgehen, abends später heimkommen: Was du jetzt – rein rechtlich gesehen - darfst, steht im Jugendschutzgesetz.
Führerschein
Wer nicht länger mit Bus & Bahn fahren möchte, kann einen Führerschein der Klasse A machen und danach mit Vespa oder Mokick vorfahren. Den Antrag auf Ausstellung des Führerscheins nehmen die Bürgerbüros oder die Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrsamt entgegen.
Arbeit
In den Sommerferien Geld verdienen oder nach der Mittleren Reife mit der Ausbildung beginnen: Mit 16 gibt es keine Altersbeschränkungen bei der Arbeit mehr.
Amtliches
Jetzt gibt es eigene Papiere. Anträge für Personalausweis und Reisepass sind bei den Bürgerbüros abzugeben; dabei muss der Erziehungsberechtigte entweder persönlich mitkommen oder eine Einverständniserklärung schreiben.
Kneipe, Spielhalle, Alkohol kaufen - Was darf ich ab wann und wo? Diese Fragen beantwortet das DJ-Team des OSD auf der Internetseite des Ordnungsamtes.