Ausweis
Einmal die Adresse gewechselt und schon sind einige Papiere veraltet: Die lassen sich jedoch in den Düsseldorfer Bürgerbüros schnell auf den neuesten Stand bringen.
Einige Formulare stehen als PDF-Dateien zum Download bereit:
Auto
Wer von außerhalb nach Düsseldorf umzieht und hier seinen Hauptwohnsitz nimmt, muss auch sein Auto ummelden.
Auch bei einem Umzug innerhalb von Düsseldorf muss die Anschrift im Kfz-Schein geändert werden. Anlaufstelle ist das Straßenverkehrsamt mit seinem gebündelten Dienstleistungsangebot rund um das Auto: Hier können Sie Ihr Kfz anmelden, eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner (Bewohnerparkausweis) erhalten und vieles mehr. Ihr Wunschkennzeichen können Sie schon vorher online reservieren.
Parken
Sichern Sie Ihrem Fahrzeug einen Platz: Für viele Düsseldorfer Wohngebiete können Sie sich einen Anwohnerparkausweis ausstellen lassen. Anträge nimmt das Bürgerbüro in Ihrer Nähe entgegen.
Und wenn Sie ohnehin gerade Ihr Fahrzeug ummelden wollen, haben Sie beim Bürgerbüro im Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, alles auf einmal zu erledigen.
Als PDF-Datei steht zum Herunterladen bereit:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner
Post
Damit der Postbote Sie trotz des Adresswechsels findet, sollten Sie einen Nachsendeantrag stellen. Dies ist in allen Postfilialen, aber auch online auf den Internetseiten der Post möglich.
Strom & Gas
Bäumchen-wechsel-dich auch bei den Energiekosten:
Sie möchten nicht für Ihren Nachmieter zahlen; Ihr Vormieter nicht für Sie.
Die Stadtwerke nehmen Ab- und Anmeldungen online entgegen.
Alternativ empfiehlt sich die rasche Absendung einer Karte mit Zählernummer und -stand an die Stadtwerke Düsseldorf AG, Postfach 101136, 40002 Düsseldorf.
Fernsehen & Radio
Wer Fernseher, Radio oder Computer sein Eigen nennt, kommt um den Rundfunkbeitrag nicht herum. Infos, Formulare und Befreiungsmöglichkeiten gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de.
Andere Dienstleister
Auch die übrigen Institutionen und Anbieter, mit denen Sie in Kontakt stehen, sollten Sie bei der Bekanntgabe Ihrer neuen Adresse nicht vergessen. Dazu gehören beispielsweise die Telefongesellschaft, Ihr Arbeitgeber, die Krankenkasse, das Finanzamt, Versicherungen, Banken und alle Zeitungs-/Zeitschriftenverlage, von denen Sie ein Abonnement beziehen.