Das Erbbaugrundstück ist im beigefügten Lageplan grün markiert und befindet sich im Stadtteil Kaiserswerth. Es zeichnet sich durch die nahe Lage zum Ortskern aus. Das unbebaute Grundstück wird derzeit als kostenfreier Parkplatz genutzt. Es besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nummer 5184/025 vom 15.03.1986. Es befindet sich der Bebauungsplan Nummer 05/005 Dreiecksparkplatz in Aufstellung. Die 205. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zeitgleich im Parallelverfahren durchgeführt. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf, im südöstlichen Bereich innerhalb der (Fluglärm-) Schutzzone 2 und gem. Landesentwicklungsplan 4 in der (Flug-) Lärmschutzzone B und C. Nordöstlich liegt ein kleiner Teil des Plangebietes im Bereich der Wasserschutzzone 3 A der Wasserwerke Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth et cetera. Die das Plangebiet begrenzende Niederrheinstraße ist als Bundesstraße (B 8) klassifiziert. Es besteht eine gute Anbindung an das überregionale Straßennetz (B8) sowie das ÖPNV Netz Stadtbahnlinie 079; Buslinie 749. Die direkte Umgebung ist vielfältig, die südliche Nachbarschaft ist überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt. Ziel ist es, einen Lebensmittelvollsortimenter in Kaiserswerth anzusiedeln. Die Definition Betriebstyp Lebensmittelvollsortimenter wird in Kürze als Anlage zur Ausschreibung veröffentlicht. Das hier in Rede stehende Grundstück wurde zu diesem Zweck ausgewählt. Die folgenden Punkte sind zwingend von allen Teilnehmenden in ihre Konzepte aufzunehmen und einzuhalten. Konzepte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt: - Lebensmittelvollsortimenter (kein Discounter) mit maximal 1.500 m² Verkaufsfläche für den Lebensmittelvollsortimenter zuzüglich einer Vorkassenzone und Eingangsbereich von maximal 200 m² Verkaufsfläche.
- Sicherung des öffentlichen Parkplatzes (dieser ist nicht Teil der im Erbbaurecht zu vergebenden Fläche) im Untergeschoss Herstellung des Untergeschosses ohne Schließung der Seitenwände (keine Tiefgarage). Das Untergeschoss ist betriebsbereit und verkehrssicher vom Erbbauberechtigen auf seine Kosten in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf herzustellen und an diese unentgeltlich zu übertragen. Eine Widmung des Parkplatzes erfolgt dann durch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Instandhaltung (ohne Technik) der Parkplatzfläche wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf übernommen.
- Aufständerung des Marktes und Erschließung des Marktes auf nahezu Straßenniveau, Oberkante Bodenplatte Markt maximal 0,66 Meter oberhalb der Niederrheinstraße.
- Beschränkung der technischen Aufbauten auf dem geplanten Markt auf maximal 1,50 Meter.
- Für den Linksabbieger aus Richtung Norden ist eine Fachplanung zu erstellen und abzustimmen. Darauf aufbauend sind die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen. Es wird das Ziel eines größtmöglichen Erhalts der Alleebäume verfolgt. Die gesetzlich geschützte Allee ist aufgrund der Bestimmungen des § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW dauerhaft zu erhalten. Nur bei absoluter Notwendigkeit kann unter dem Vorbehalt einer gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung und Zustimmung der anerkannten Naturschutzverbände und des Naturschutzbeirates der Stadt Düsseldorf von der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Regelungen des Alleenschutzes nach § 41 Landesnaturschutzgesetz erteilt werden. Um die Anzahl der zu fällenden Bäume möglichst gering zu halten und gleichzeitig Gefahrensituationen für den Fuß- und Radverkehr auszuschließen, ist vom Investor eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Diese soll neben der Linkabbiegerspur auch die Aufweitung der Niederrheinstraße für eine Querungshilfe sowie die Planung des Lieferbereichs berücksichtigen (siehe unten), da diese ebenfalls Auswirkungen auf den Erhalt der Allee haben.
- Aufweitung der Niederrheinstraße für eine Querungshilfe.
- Kein zweites Geschoss oberhalb des Marktes.
- Es ist nicht gewünscht, dass die Fläche vor dem Eingang des Lebensmittelvollsortimenters an Drittanbieter verpachtet wird.
Bei der Planung sollte ein Geh-/Radweg (Radleitroute 1) berücksichtigt werden, der nach Fertigstellung als öffentliche Verkehrsfläche durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gewidmet wird. Ein Bau eines Radweges sollte technisch so ausgeführt werden, dass die gesetzlich geschützte Allee dauerhaft erhalten bleibt. Sollte die Fällung einzelner Bäume nicht vermeidbar sein, sind Ersatzpflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen. Über die sich hieraus ergebenden Herausforderungen im Hinblick auf den vorrangig gewünschten Erhalt der Alleebäume ist sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bewusst. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Flächen im öffentlichen Raum entstehen, sind durch den Investor zu tragen. Das beste Konzept wird entsprechend der in der Verfahrensbeschreibung aufgeführten Matrix bepunktet. Auf der Fläche ist ein Lieferbereich für die Anlieferung der Waren und für den Abtransport von Abfällen vorzusehen. Der öffentliche Verkehrsraum steht dafür nicht zur Verfügung. |