Ausschreibungsverfahren Dreiecksfläche Niederrheinstraße

Ausschreibungsverfahren Dreiecksfläche Niederrheinstraße

Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Bestellung eines Erbbaurechtes der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücksflächen (Dreiecksfläche Niederrheinstraße) im Rahmen des nachfolgend näher beschriebenen Verfahrens.

Der von den Bewerbern bezifferte Erbbauzins sowie die von ihnen einzureichenden Angebotsunterlagen für die nach dem Erbbaurecht zu vergebenden Grundstücksflächen unterliegen dabei dem Wettbewerb.

 

Gemarkung Flur Flurstück Fläche
Kaiserswerth 10 477 zirka 4.500 

Verfahrensbeschreibung 

 

Objektbeschreibung

Das Erbbaugrundstück ist im beigefügten Lageplan grün markiert und befindet sich im Stadtteil Kaiserswerth. Es zeichnet sich durch die nahe Lage zum Ortskern aus. Das unbebaute Grundstück wird derzeit als kostenfreier Parkplatz genutzt. Es besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nummer 5184/025 vom 15.03.1986. Es befindet sich der Bebauungsplan Nummer 05/005 Dreiecksparkplatz in Aufstellung. Die 205. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zeitgleich im Parallelverfahren durchgeführt. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf, im südöstlichen Bereich innerhalb der (Fluglärm-) Schutzzone 2 und gem. Landesentwicklungsplan 4 in der (Flug-) Lärmschutzzone B und C.

Nordöstlich liegt ein kleiner Teil des Plangebietes im Bereich der Wasserschutzzone 3 A der Wasserwerke Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth et cetera. Die das Plangebiet begrenzende Niederrheinstraße ist als Bundesstraße (B 8) klassifiziert.

Es besteht eine gute Anbindung an das überregionale Straßennetz (B8) sowie das ÖPNV Netz Stadtbahnlinie 079; Buslinie 749.

Die direkte Umgebung ist vielfältig, die südliche Nachbarschaft ist überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt.

Ziel ist es, einen Lebensmittelvollsortimenter in Kaiserswerth anzusiedeln. Die Definition Betriebstyp Lebensmittelvollsortimenter wird in Kürze als Anlage zur Ausschreibung veröffentlicht. Das hier in Rede stehende Grundstück wurde zu diesem Zweck ausgewählt.

Die folgenden Punkte sind zwingend von allen Teilnehmenden in ihre Konzepte aufzunehmen und einzuhalten. Konzepte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt:

  • Lebensmittelvollsortimenter (kein Discounter) mit maximal 1.500  Verkaufsfläche für den Lebensmittelvollsortimenter zuzüglich einer Vorkassenzone und Eingangsbereich von maximal 200  Verkaufsfläche.
  • Sicherung des öffentlichen Parkplatzes (dieser ist nicht Teil der im Erbbaurecht zu vergebenden Fläche) im Untergeschoss Herstellung des Untergeschosses ohne Schließung der Seitenwände (keine Tiefgarage). Das Untergeschoss ist betriebsbereit und verkehrssicher vom Erbbauberechtigen auf seine Kosten in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf herzustellen und an diese unentgeltlich zu übertragen. Eine Widmung des Parkplatzes erfolgt dann durch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Instandhaltung (ohne Technik) der Parkplatzfläche wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf übernommen.
  • Aufständerung des Marktes und Erschließung des Marktes auf nahezu Straßenniveau, Oberkante Bodenplatte Markt maximal 0,66 Meter oberhalb der Niederrheinstraße.
  • Beschränkung der technischen Aufbauten auf dem geplanten Markt auf maximal 1,50 Meter. 
  • Für den Linksabbieger aus Richtung Norden ist eine Fachplanung zu erstellen und abzustimmen. Darauf aufbauend sind die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen. Es wird das Ziel eines größtmöglichen Erhalts der Alleebäume verfolgt. Die gesetzlich geschützte Allee ist aufgrund der Bestimmungen des § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW dauerhaft zu erhalten. Nur bei absoluter Notwendigkeit kann unter dem Vorbehalt einer gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung und Zustimmung der anerkannten Naturschutzverbände und des Naturschutzbeirates der Stadt Düsseldorf von der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Regelungen des Alleenschutzes nach § 41 Landesnaturschutzgesetz erteilt werden. Um die Anzahl der zu fällenden Bäume möglichst gering zu halten und gleichzeitig Gefahrensituationen für den Fuß- und Radverkehr auszuschließen, ist vom Investor eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Diese soll neben der Linkabbiegerspur auch die Aufweitung der Niederrheinstraße für eine Querungshilfe sowie die Planung des Lieferbereichs berücksichtigen (siehe unten), da diese ebenfalls Auswirkungen auf den Erhalt der Allee haben.
  • Aufweitung der Niederrheinstraße für eine Querungshilfe.
  • Kein zweites Geschoss oberhalb des Marktes.
  • Es ist nicht gewünscht, dass die Fläche vor dem Eingang des Lebensmittelvollsortimenters an Drittanbieter verpachtet wird.

Bei der Planung sollte ein Geh-/Radweg (Radleitroute 1) berücksichtigt werden, der nach Fertigstellung als öffentliche Verkehrsfläche durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gewidmet wird. Ein Bau eines Radweges sollte technisch so ausgeführt werden, dass die gesetzlich geschützte Allee dauerhaft erhalten bleibt. Sollte die Fällung einzelner Bäume nicht vermeidbar sein, sind Ersatzpflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen. Über die sich hieraus ergebenden Herausforderungen im Hinblick auf den vorrangig gewünschten Erhalt der Alleebäume ist sich die Landeshauptstadt Düsseldorf bewusst. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Flächen im öffentlichen Raum entstehen, sind durch den Investor zu tragen. Das beste Konzept wird entsprechend der in der Verfahrensbeschreibung aufgeführten Matrix bepunktet.

Auf der Fläche ist ein Lieferbereich für die Anlieferung der Waren und für den Abtransport von Abfällen vorzusehen. Der öffentliche Verkehrsraum steht dafür nicht zur Verfügung.

Abgabefrist für die Konzeptbewerbung

Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Verfahren müssen auf der Cloud

bis Dienstag, den 22.04.2025 um 12 Uhr

hochgeladen sein.

Die Zugangsdaten können bei Frau Steininger per E-Mail angefordert werden.

Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.

Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungsstufe durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben.

Erbbauzins

Unter Berücksichtigung einer möglichen Ausnutzung von zirka 1.700  (Verkaufsfläche/Vorkassenbereich) und einer Gesamtfläche von 4.500  geht die Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen der Wertbetrachtung von einem jährlichen Erbbauzins in Höhe von 6 % des Bodenwertes (530,00 Euro/) aus.

Hieraus ergäbe sich eine jährliche Zahlung von

143.100,00 Euro

Je nach Planung und Berücksichtigung von Höhenunterschieden kann gegebenenfalls eine größere Fläche als 4.500  vergeben werden.

Mit Einreichung des Gebotes ist eine Flächenberechnung nach BGF einzureichen und ein Bodenwert pro Quadratmeter BGF anzugeben.

Geringere Gebote sind nicht automatisch ausgeschlossen und können berücksichtigt werden, sofern diese nachvollziehbar begründet sind.

Die Höhe des Erbbauzinses ist abhängig von der künftigen Nutzung beziehungsweise des Betreibermodells. Die Landeshauptstadt Düsseldorf erwartet insofern ein Angebot der bietenden Person zur Höhe des Erbbauzinses auf der Basis des unterbreiteten Konzeptes.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Verfahren für die Bestellung eines Erbbaurechtes aufzuheben, wenn keine angemessenen Erbbauzinsangebote eingereicht werden.

Ansprechpartner

Frau Steininger, Telefon 0211 - 8997209, E-Mail iris.steininger@duesseldorf.de
Herr Ehring, Telefon 0211 - 8992365

Verfahrensbeschreibung und Formblatt

Stadtplan

Kontakt und Ansprechpartner