Sexting

Sexting

Sexting bezeichnet als Kofferwort aus den Worten "Sex" und "Texting" den freiwilligen und in gegenseitiger Zustimmung ausgeführtem Austausch erotischer Nachrichten in Form von Text, Bildern oder Videos.

Sexting ist sowohl unter Erwachsenen als auch unter Jugendlichen weit verbreitet.

Dabei ist Sexting unter Jugendlichen grundsätzlich erst einmal nicht strafbar und kann sogar der Auseinandersetzung mit den Entwicklungsaufgaben im Jugendalter dienen. 

Dabei ist das selbstbestimmte Sexting abzugrenzen vom fremdbestimmten digitalen Missbrauch, bei dem Inhalte ohne Zustimmung zugesendet, weitergeleitet oder erpresst werden (z.B. aus Rache, Macht oder Sensationslust).

Erlaubt ist:

  • das Anfertigen und Versenden intimer Fotos oder Videos ab 14 Jahren an freiwillige Empfänger

Verboten ist:

  • Das Versenden an unter 14-Jährige
  • Das Versenden oder Zeigen an Dritte
  • Besitz und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten (unter anderem ausnahmslos sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren)

Wichtig: Wenn es zu digitalem Missbrauch kommt, bei dem Nacktbilder ohne Zustimmung weitergeleitet oder veröffentlicht werden, liegt die Schuld nicht bei der Person, die die Bilder im Vertrauen gesendet hat, sondern bei der Person, die sie ohne Einverständnis anderen zugänglich gemacht hat. Hier gilt es "Victim Blaming" zu vermeiden.