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Ordnung
50 neue Hinweisschilder warnen vor den Gefahren des Badens im Rhein
Feuerwehr Düsseldorf ersetzt beschädigte und fehlende Hinweisschilder
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Bereits im letzten Jahr hat die Feuerwehr Düsseldorf 70 Hinweisschilder entlang des Rheinverlaufes aufgestellt, um so vor den möglichen Gefahren beim Baden im Rhein aufmerksamen zu machen. Zu Beginn der neuen Sommerzeit hat die Feuerwehr Düsseldorf überall dort, wo durch Vandalismus Hinweisschilder beschädigt sind oder sogar ganz fehlen, diese ersetzt. Dazu sind erneut 50 Hinweisschilder angebracht worden, die die bestehende Beschilderung ergänzen beziehungsweise ersetzen.
"Die Gefahren, die mit dem Baden im Rhein verbunden sind, werden leider noch zu häufig unterschätzt", erklärt der Leiter der Feuerwehr David von der Lieth den Grund zur erneuten Anbringung der Hinweisschilder. "Insbesondere nicht sichtbare Unterströmungen und die Strömungsverhältnisse, die durch den Schiffsverkehr hervorgerufen werden, sind dabei besonders gefährlich. Aus diesem Grund werden wir bis zu einer dauerhaften Anbringung von Hinweisschildern an einer Interimslösung festhalten, um die Gefahr weiterhin in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu rufen."
In diesem Jahr gab es für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Düsseldorf bereits 14 (2023: 41) Alarmierungen zu Personen im Rhein. Dabei konnten fünf (2023: 11) Menschen gerettet und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden. Für eine (2023: 3) Person kam jede Hilfe zu spät.
Die Hinweisschilder warnen mit Piktogrammen und kurzen Hinweisen auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht. Zudem werden Verhaltenshinweise gegeben, die für alle Besucherinnen und Besucher des Rheinufers einen angenehmen Aufenthalt vor Ort ermöglichen. Dazu gehört das Entsorgen von Müll oder der Verzicht auf ein offenes Feuer. Neben den Warnungen und Verhaltenshinweisen sind auch die Information der Notrufnummer und die Standort-Nummer angegeben. Sollte ein Notruf notwendig sein, kann diese immer mitgeteilt werden. So wird den Einsatzkräften die präzise Zielfahrt ermöglicht, sodass sie schneller vor Ort sein können.
Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in der Bundeswasserstraße Rhein in bestimmten Zonen generell verboten. So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden.
Aber auch dort, wo das Schwimmen nicht ausdrücklich verboten ist, kann es lebensgefährlich sein. Beispielsweise an sogenannten Kribben - ins Wasser ragende Kiesflächen - bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Eine besonders starke Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Dadurch werden vor allem Kindern in das Wasser hereingezogen. Trügerisch dabei ist, dass die Schiffe meist schon viele hundert Meter weitergefahren sind, bis der Sog oder die anschließenden Wellen am Ufer ankommen. Gerade der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten.