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Ordnung

Düsseldorfer Krisenstab schließt sich Empfehlung von Polizei und DEHOGA Nordrhein an – Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in der Altstadt


Erstellt:
Redaktion: Jäckel-Engstfeld, Kerstin

Der Krisenstab der Landeshauptstadtstadt Düsseldorf hat sich der Empfehlung der Polizei Düsseldorf und der DEHOGA Nordrhein angeschlossen und ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot in den Abend- und Nachtstunden für den öffentlichen Raum in der Düsseldorfer Altstadt und die Rheinuferpromenade beschlossen, das ab dem kommenden Wochenende für zunächst zwei Wochen gilt.

Ordnungsdezernent und derzeitiger Krisenstabsleiter Christian Zaum: "Die alkoholisierte, aufheizte Stimmung jenseits der Terrassen der Außengastronomie, in der konsequent Abstands- und Maskenregeln verletzt werden und mit zunehmendem Alkoholkonsum jeglicher Respekt vor anderen sowie den Ordnungskräften fehlt, können wir nicht tolerieren. Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf nicht zum Anziehungspunkt für Besucher werden, die einfach nur stören wollen."

Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes: "Wenn sich die Menschen fortbewegen und eine Maske tragen, ist auch der Aufenthalt in einer gut besuchten Altstadt kein Problem, ebenso wenig wie der Aufenthalt auf einer Terrasse der Außengastronomie, die mit starken Hygienekonzepten arbeiten. In einer statischen, dichtgedrängten Menschenmenge hingegen besteht sehr wohl weiterhin ein Infektionsrisiko. Insbesondere da auch wir mittlerweile elf Fälle der sogenannten indischen Virus-Variante zu verzeichnen haben, die nochmals 20 bis 30 Prozent infektiöser ist als die britische Mutation."

Nach der neuen Regelung gilt voraussichtlich ab kommenden Freitag bis zum 11. Juni 2021 Folgendes:

  • Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des Gebiets analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer ist das Verweilen untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.Ausgenommen sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen.
  • Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des Gebiets analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer ist der Verzehr alkoholischer Getränke untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages und an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.

Die Abstimmung mit dem MAGS erfolgt derzeit.

Bereits gestern (25. Mai) hatten sich Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Ordnungsdezernent Christian Zaum mit Polizeipräsident Norbert Wesseler und Thorsten Fleiß, Leiter der Polizeiinspektion Mitte, sowie Giuseppe Saitta, Thomas Kolaric und Dino Cesljas als Vertreter der DEHOGA Nordrhein getroffen. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Stadt, Polizei und DEHOGA waren sich einig, dass man gemeinsam sicherstellen möchte, dass alle ihren Altstadt-Aufenthalt in den geöffneten Bereichen der Außengastronomie und unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen coronakonform und entspannt genießen können."

Für das nun beschlossene abendliche Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in der Altstadt und der Rheinuferpromenade hatte sich auch die Polizei in dem Gespräch nochmals stark gemacht und auch die Gastronomen befürwortet.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Polizeipräsident Norbert Wesseler waren sich zudem einig, dass die besondere Situation der Landeshauptstadt eine verstärkte Präsenz von Einsatzkräften erfordert.

Für die Königsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer wieder von der Autoposer-Szene stark frequentiert wird, wurde dort bereits beschlossen, die Straße freitags, samstags und in Nächten vor Feiertagen generell und sonst anlassbezogen für den nächtlichen Autoverkehr zu sperren.

Eine Zugangskontrolle in die Altstadt (ähnlich der Kontrollen beim Glasverbot) wurde von allen Beteiligten als nicht praktikabel und rechtlich auch nicht möglich eingestuft und daher als mögliches Instrumentarium verworfen.

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