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Verkehr
E-Scooter: Sondernutzungsgebühr angehoben
Gebühr pro Verleih-E-Scooter und Jahr steigt in der Innenstadt von 20 auf 50 Euro
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In der neuen Sondernutzungssatzung, die der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember, beschlossen hat, ist festgelegt, dass die Gebühren für E-Scooter deutlich auf 50 Euro pro Gerät und Jahr im Innenstadtgebiet und 30 Euro pro Gerät und Jahr in den Außenbezirken angehoben werden. Zum Vergleich: Bisher betrug die Gebühr einheitlich 20 Euro pro Jahr. Zudem soll die Zahl der E-Scooter in der Innenstadt auf 1.800 begrenzt und damit halbiert werden.
In einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster war zuvor die Vorgehensweise der Stadt bestätigt worden, das gewerbliche Anmieten von Leihfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum als genehmigungspflichtige Sondernutzung anzusehen.
Die Anhebung der Sondernutzungsgebühr für die E-Scooter ist Bestandteil der neuen Strategie für den Umgang mit den E-Scootern, die der Ordnungs- und Verkehrsausschuss am Mittwoch, 27. Oktober, beschlossen hatte. Kernbestandteile sind die Limitierung der Fahrzeuge, eine flächendeckende innerstädtische Parkverbotszone mit der Einrichtung von festen Scooter-Stationen, Kontrollen sowie die jetzt beschlossene Erhöhung der Sondernutzungsgebühr. Die Strategie wurde vom Amt für Verkehrsmanagement unter Beteiligung weiterer Fachämter, städtischer Töchter und der Ordnungsbehörden entwickelt.
"E-Scooter werden oft ordnungswidrig gefahren und verbotswidrig abgestellt. Dies beeinträchtigt besonders Fußgänger und darunter Menschen mit Sehbeeinträchtigung erheblich und ist ein Ärgernis. Um dies zu unterbinden und störende Auswirkungen auf das Stadtbild zu verringern, haben wir eine 'Scooter-Strategie für den Umgang mit E-Scooter-Sharing in Düsseldorf' entwickelt, die strengere Regeln beinhaltet. So wollen wir eine nachhaltige Verbesserung der Situation bewirken", erklärte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Aufteilung in drei E-Scooter-Gebiete
Die Zahl der E-Scooter im Stadtgebiet soll nach den aktuellen Abstimmungen künftig auf 8.400 Stück begrenzt werden. Diese sollen sich wie folgt auf drei Gebiete verteilen:
Gebiet A: Das Gebiet A erstreckt sich über die Stadtteile Altstadt, Carlstadt und Stadtmitte. Die Sharing-Anbieter dürfen ihr Angebot dort ausschließlich stationsbasiert anbieten. Die Landeshauptstadt errichtet dafür ein dichtes Netz an Sharing-Stationen. Als Planungsprämisse wird eine durchschnittliche, maximale Entfernung zwischen zwei Sharing-Stationen von 150 Metern angestrebt. Die Umsetzung und Integration in die Apps der Sharing-Anbieter erfolgt sukzessive und fortlaufend. Die im Gebiet A auszubringende Anzahl wird auf 1.800 E-Scooter begrenzt. Grundlage dafür bilden die Kapazitäten der Abstellmöglichkeiten in den Sharing-Stationen.
"Wir setzen in unserem Konzept ganz bewusst auf eine Limitierung der E-Scooter in der Innenstadt. Zukünftig soll die Flottenobergrenze in der Innenstadt an den zur Verfügung stehenden Abstellmöglichkeiten orientiert werden. Wir werden sie daher auf 1.800 Stück festsetzen", betonte Mobilitätsdezernent Jochen Kral.
Gebiet B: Das Gebiet B umfasst alle Straßen und Plätze der gründerzeitlichen und dicht besiedelten Stadtteile Düsseldorf im unmittelbaren Umfeld der Zone A. Im einzelnen handelt es sich um folgende Stadtteile: Pempelfort, Golzheim, Derendorf, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Oberbilk, Friedrichstadt, Unterbilk, Bilk, Niederkassel und Oberkassel. Im Gebiet B bieten die Sharing-Anbieter ihre Fahrzeuge grundsätzlich gemäß des free-floating-Prinzips an. Aufgrund der Siedlungsstruktur werden analog zu Gebiet A in sensiblen, besonders beanspruchten Gebieten wie Stadtteilzentren, Einkaufsstraßen oder POIs Sharing-Stationen mit entsprechenden Parkverbotszonen eingerichtet. Die Begrenzung der Flottengröße für Gebiet B wird auf rund 4.900 E-Scooter - das entspricht rund 60 Prozent der Gesamtflotte - festgelegt.
Gebiet C: Das Gebiet C umfasst alle übrigen Straßen und Plätze, die nicht zu den Zonen A und B gehören. Neben vereinzelten, dicht besiedelten Stadtteilen umfasst das Gebiet C im Wesentlichen die Randgebiete Düsseldorfs. In Gebiet C bieten die Sharing-Anbieter ihre Fahrzeuge grundsätzlich gemäß des "free-floating-Prinzips" an. Wie in Gebiet B werden in den vereinzelten sensiblen, besonders beanspruchten Gebieten wie Stadtteilzentren, Einkaufsstraßen oder POIs Sharing-Stationen mit entsprechenden Parkverbotszonen eingerichtet. Um ein entsprechendes Angebot zu sichern und insbesondere die erste und letzte Meile zu stärken, stellen die Sharing-Anbieter sicher, dass rund 20 Prozent der Gesamtflotte - das entspricht bei einer Gesamtflottenbegrenzung von 8.400 rund 1.700 E-Scooter - im Gebiet C zu positionieren ist.
Neben der Neuvergabe der Sondernutzungserlaubnisse strebt die Landeshauptstadt Düsseldorf mit den E-Scooter-Anbietern eine Vereinbarung zur freiwilligen Selbstverpflichtung an. Sie soll dazu dienen, weitere Projekte zur Sicherung des ordnungsgemäßen Abstellens der E-Scooter, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zum Umweltschutz umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von ausschließlich emissionsfreien Fahrzeugen für den Austausch der Akkus, der Einsatz von Ordnungspersonal durch die Anbieter oder die Erprobung neuer technischer Lösungen bei der Ortung der Fahrzeuge.
Flankierende Vorkehrungen sollen die E-Scooter-Strategie ergänzen. Dazu zählen Schwerpunktkontrollen ebenso wie E-Scooter-Aktionstage und regelmäßige Qualitätskontrollgespräche zwischen Stadt und den Sharing-Anbietern.
Über die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Düsseldorf hinaus gibt es auf Bundesebene weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich verschiedener Rechtsgrundlagen. Die Stadt Düsseldorf wird darauf hinwirken, dass zu Themen wie Nutzungsvoraussetzungen für Elektrokleinstfahrzeuge, Geofencing oder Differenzierungsmöglichkeiten zwischen Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen zeitnah rechtverbindliche Regelungen getroffen und bestehende Unklarheiten beseitigt werden.
Hintergrund: Zahl der E-Scooter
Seit Mitte des Jahres 2019 können E-Scooter im öffentlichen Straßenraum der Landeshauptstadt Düsseldorf gemietet werden. Inzwischen sind fünf Anbieter in Düsseldorf vertreten, deren Gesamtflotte 12.700 Fahrzeuge (Stand: August 2021) umfasst. In der Praxis brachte das neue Sharing-Angebot nicht unerhebliche Probleme mit sich.