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Wahlen

Bundestagswahl 2025

Kreiswahlausschuss entscheidet am Freitag, 24. Januar, über eingereichte Wahlvorschläge

Vorteile der persönlichen Stimmabgabe an der Wahlurne/37.901 Briefwahlanträge eingegangen/Weiter Wahlhelfende gesucht


Erstellt:
Redaktion: Bieker, Manuel

Kreiswahlausschuss am Freitag, 24. Januar
Die Frist zur Einreichung für Kreiswahlvorschläge zur anstehenden Bundestagswahl ist abgelaufen. Zahlreiche Parteien haben ihre Unterlagen fristgerecht eingereicht, die nun vom Kreiswahlausschuss geprüft werden. Am Freitag, 24. Januar 2025, 9 Uhr, tritt der Kreiswahlausschuss im Rathaus zusammen, um über die Zulassung der eingegangenen Kreiswahlvorschläge zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich, interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen.

Im Fokus der Sitzung steht die Entscheidung über die Kreiswahlvorschläge, die die Direktkandidaten für die Wahlkreise 105 und 106 umfassen. Die Entscheidung erfolgt vorbehaltlich der Zulassung der jeweiligen Landeslisten durch den Landeswahlausschuss: Nach der Reform des Bundeswahlgesetzes und der Einführung der Zweitstimmendeckung können Direktkandidaten einer Partei nur zugelassen werden, wenn die Landesliste der entsprechenden Partei ebenfalls zugelassen wurde.

Urnenwahl: Vorteile der persönlichen Stimmabgabe
Die Wahlleitung betont die Bedeutung der persönlichen Stimmabgabe im Wahlraum vor Ort. Sie bietet den Wählerinnen und Wählern nicht nur die Gelegenheit, sich vor Ort über den Ablauf der Wahl zu informieren, sondern auch direkt Rückfragen mit den Wahlhelfenden zu klären. Darüber hinaus stärkt die Urnenwahl das Gemeinschaftsgefühl und ist ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Kultur.

Aktueller Stand der Briefwahlanträge
Die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen wird stark genutzt. Bis Mittwoch, 22. Januar 2025, 8 Uhr, sind bereits 37.901 Anträge auf Briefwahl eingegangen – ein deutlicher Hinweis auf das hohe Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Wahl. Die Briefwahl bietet eine flexible und barrierearme Option.

Der Druck der amtlichen Stimmzettel kann erst in der ersten Februarwoche erfolgen, da der Gesetzgeber bundeseinheitlich verkürzte Fristen im Aufstellungsverfahren festgelegt hat. Erst danach kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Der rote Wahlbriefumschlag muss aufgrund der Postlaufzeiten spätestens am Mittwoch vor der Wahl, 19. Februar, an das Amt für Statistik und Wahlen zurückgesendet werden (unentgeltlich als Standardbrief im Bereich der Deutschen Post AG). Alternativ muss er am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Wahl nicht berücksichtigt werden.

Stimmabgabe im Amt für Statistik und Wahlen
Damit die Stimme am Wahltag sicher gezählt werden kann, sollte die Möglichkeit der Briefwahl direkt im Amt für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, genutzt werden. Das Wahlamt verlängert ab dem 10. Februar die Öffnungszeiten und ist dann montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und am Samstag, 15. Februar, von 8 bis 14 Uhr für die Briefwahlbeantragung und Briefwahl vor Ort geöffnet. Am Freitag, 21. Februar, endet die Beantragungsfrist um 15 Uhr. Am Samstag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr, ist das Amt ausschließlich für die Möglichkeit der Ersatzausstellung nicht erhaltener beziehungsweise verlorengegangener Briefwahlunterlagen geöffnet.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.duesseldorf.de/bundestagswahl oder telefonisch unter der Rufnummer 0211-8993368.

Wahlhelfende gesucht
Für die Durchführung der Wahl ist am Wahltag der Einsatz von rund 4.300 ehrenamtlichen Wahlhelfenden geplant. Insbesondere im Briefwahlzentrum, das sich in der Messehalle befinden wird, sind noch zahlreiche Plätze frei. Auch werden noch Wahlvorstehende und Schriftführungen gesucht. Wer sich gerne für eine Kernaufgabe der Demokratie engagieren möchte, ist herzlich eingeladen, sich unter www.duesseldorf.de/anmeldung-wahlhelfende oder telefonisch unter der Rufnummer 0211-8993177 als Wahlhelfender anzumelden. Die Landeshauptstadt bedankt sich für diesen Einsatz mit einem Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 120 Euro, je nach ausgeübter Funktion. Weitere Informationen, zum Beispiel in Form von Schulungsfilmen, FAQs, einem Quiz und dem Wahllexikon sind im Internet unter wahlhelfer.duesseldorf.de zusammengestellt.

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