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Bildung

Rechtssysteme in Irland und Deutschland

Ein Vortrag der VHS am Freitag, 27. Oktober


Erstellt:
Redaktion: Schneider, Michelle

In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Irischen Gesellschaft e.V. bietet die Volkshochschule am Freitag, 27. Oktober, 19 Uhr, einen Vortragsabend unter dem Motto "Die Rechtssysteme Irlands und Deutschlands im Vergleich" im Internationalen Bildungszentrum Die Brücke in Bilk, Mecumstraße 10, Raum 2.08, an.

Das Rechtssystem in Deutschland ist geprägt durch das Civic Law. Hier werden gerichtliche Entscheidungen basierend auf einem feststehenden Regelwerk getroffen, etwa einer Verfassung und daraus resultierenden Gesetzen. Man schließt also vom Allgemeinen auf das Besondere. 

Das irische Rechtssystem gehört demgegenüber zum Rechtskreis des Common Law, das sich nicht nur auf Gesetze, sondern vor allem auf von Gerichten getroffene maßgebliche Urteile in der Vergangenheit beruft, die sogenannten Präzedenzfälle. Irische Gerichte müssen sich demnach von einem außergewöhnlichen Fall zum anderen hangeln, um eine vergleichbare Situation zu finden.

Rechtsanwalt Lothar Köhl gibt einen Überblick über die beiden Rechtssysteme und verdeutlicht die wesentlichen Unterschiede. 

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

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