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Ordnung Verkehr

Rheinkirmes 2023: Informationen für Anwohner und Anlieger

Verkehrskonzept soll Einschränkungen für Autoverkehr und Bewohner der umliegenden Wohngebiete geringhalten


Erstellt:
Redaktion: Velten, Falk

Die diesjährige Rheinkirmes wird am Freitag, 14. Juli, eröffnet. Sie findet im diesem Jahr bis Sonntag, 23. Juli, statt. Durch ein weiter optimiertes Verkehrskonzept sollen die Einschränkungen für den Autoverkehr und die Anwohnerinnern und Anwohner der umliegenden Wohngebiete möglichst geringgehalten werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten durch das Sperrkonzept die Möglichkeit, ihre Wohngebiete weiterhin zu erreichen.

Die Gebiete sind während der Kirmeszeit über acht Zufahrten erreichbar:

  • Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
  • Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
  • San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
  • Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
  • Dominikanerstraße/Luegallee
  • Teutonenstraße/Luegallee
  • Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
  • Quirinstraße/Arnulfstraße

Zu folgenden Zeiten werden die Einfahrtmöglichkeiten durch einen beauftragten Sicherheitsdienst kontrolliert:

Freitag, 14. Juli, 14 bis 2 Uhr
Samstag, 15. Juli, 13 bis 2 Uhr
Sonntag, 16. Juli, 11 bis 0 Uhr
Montag, 17. Juli, 14 bis 0 Uhr
Dienstag, 18. Juli, 14 bis 0 Uhr
Mittwoch, 19. Juli, 14 bis 0 Uhr
Donnerstag. 20. Juli, 14 bis 0 Uhr
Freitag, 21. Juli, 13 bis 2 Uhr
Samstag, 22. Juli, 13 bis 2 Uhr
Sonntag, 23. Juli, 11 bis 0 Uhr.

Die Durchfahrt ist dann nur mit Durchfahrtberechtigung oder Anwohnerparkausweis möglich. Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist während der Kirmes wie schon in den Vorjahren für den Individualverkehr gesperrt. Bewohnerinnen und Bewohner des Kaiser-Wilhelm-Rings können die Straße über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke anfahren.

Anwohner-Durchfahrtberechtigung

Mit Wohnsitz im Gebiet der Sperrungen gemeldete Kraftfahrzeughalterinnen und -halter, deren Fahrzeug (auch mit auswärtigem Kennzeichen) auf diesen Wohnort zugelassen ist, erhalten eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Kraftfahrzeughalterinnen und -halter, die im gesperrten Gebiet gemeldet sind und bereits einen Bewohnerparkausweis besitzen, können diesen als Durchfahrtberechtigung nutzen. Eine postalische Versendung der Durchfahrtsberechtigungen inklusive Informationsflyer wird spätestens ab Montag, 3. Juli, erfolgen.

Firmen-, Mitarbeiter- und Kundenfahrzeuge

Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbriefbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtberechtigungsschein. Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtberechtigungen. Geschäftsinhaberinnen und -inhaber können die mit Firmenstempel versehenen Berechtigungen an Kunden ausleihen. Betriebe, die Mitarbeitende mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbriefbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeitenden aufgeführt sind. Darin soll bestätigt werden, dass diese Mitarbeitenden häufig Außendiensttätigkeiten wahrnehmen.

Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine für Anliegerinnen und Anlieger erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4 (Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211-8993010, 0211-8993012 oder 0211-8993058). Per E-Mail ist die Bezirksverwaltungsstelle erreichbar unter Bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de.

Die Öffnungszeiten der BV4 lauten:
Montag, 10. Juli, bis Donnerstag, 13. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr
Freitag, 14. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr

Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtberechtigung muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden. In der Polizeiwache auf der Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.

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