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Ordnung
Schwerpunktaktion gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen
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Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt startet ab Montag, 12. September, mit einer Schwerpunktaktion mit verstärkten Kontrollen gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen. Die Aktion, die regelmäßig stattfindet, läuft bis einschließlich Sonntag, 18. September.
"Schwerbehinderte Personen müssen darauf vertrauen dürfen, dass ihnen die speziell für sie eingerichteten Parkplätze zur Verfügung stehen und nicht von Falschparkern besetzt werden", betont Ordnungsdezernent Christian Zaum. Denn nur durch anhaltend hohen Druck der Verkehrsüberwachung lasse sich die Zahl der Falschparker auf den 497 allgemeinen und 944 personenbezogenen Behindertenparkplätzen im Stadtgebiet langfristig reduzieren.
So wurden vom 1. Januar bis 31. August dieses Jahres bereits 3.944 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und 1.063 Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Alleine im August wurden 166 Abschleppmaßnahmen eingeleitet, weil Nichtberechtigte mit ihren Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen parkten.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 5.128 Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet, in 1.344 Fällen musste der Abschleppdienst gerufen werden.
In jedem Fall, so das Ordnungsamt, hat das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zur Folge. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so kommen auf den Falschparker noch die Abschleppkosten und Gebühren dazu, so dass er dann mit der Zahlung von rund 250 Euro zu rechnen hat. Weiter weist das Ordnungsamt darauf hin, dass nur mit dem blauen EU-Parkausweis die Berechtigung besteht, gekennzeichnete Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen.