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Ordnung

VG Beschluss: Landeshauptstadt hebt Allgemeinverfügung zur Alltagsmaskenpflicht auf und kündigt neue an


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom heutigen Montag, 9. November, zur Allgemeinverfügung über die Maskenpflicht. Die Stadtverwaltung hat in der Folge die Allgemeinverfügung, die eine Alltagsmaskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet vorsah, noch am heutigen Montag aufgehoben. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung auf Basis der heutigen Begründung des Verwaltungsgerichtes eine neue Allgemeinverfügung vorbereiten, die voraussichtlich am morgigen Dienstag, 10. November, erlassen werden wird.

Indes hat offenbar die Mehrheit der Düsseldorfer die Masken als Hilfestellung zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer anerkannt. Nach den Beobachtungen der Außendienstkräfte des Ordnungsamtes trägt die überwiegende Zahl der Menschen in Düsseldorf, wenn es geboten ist, auch im öffentlichen Raum eine Maske.

Hintergrund
Per Allgemeinverfügung hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf ab Mittwoch, 4. November, zum Infektionsschutz eine Maskenpflicht nahezu für das gesamte Stadtgebiet angeordnet. Ausnahmen galten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung galt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Dagegen gab es Klagen von Bürgern vor dem Verwaltungsgericht.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Tragepflicht von Alltagsmasken vom 3. November findet sich unter dem folgenden Link https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201109.pdf.

 

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