Erlaubnis für Jahr - und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen nach § 68 GewO

Messe
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Erlaubnis für Jahr - und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen nach § 68 GewO

Für derartige Veranstaltungen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
  • Maßstabgerechter Plan über die örtlichen Gegebenheiten in dem das Veranstaltungsgelände eingezeichnet ist.
  • Parkplatzkonzeption - (ein Konzept, aus dem hervorgeht, wo die zu erwartenden Besucher ordnungsgemäß parken können inklusive Berücksichtigung und Darstellung eines barrierefreien Zugangs - Einrichtung ausreichender Behindertenparkplätze-).
  • Maßstabgerechter Plan über die Standaufbauten mit Angabe über Bauart, Maße und Beschaffenheit der einzelnen Stände.
  • Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis.
  • Vorläufiges Händlerverzeichnis mit mindestens 12 Händlern
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnortes / Betriebssitzes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse