Erlaubnis für Jahr - und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen nach § 68 GewO
Messe
Erlaubnis für Jahr - und Spezialmärkte sowie Ausstellungen und Messen nach § 68 GewO
Für derartige Veranstaltungen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
Maßstabgerechter Plan über die örtlichen Gegebenheiten in dem das Veranstaltungsgelände eingezeichnet ist.
Parkplatzkonzeption - (ein Konzept, aus dem hervorgeht, wo die zu erwartenden Besucher ordnungsgemäß parken können inklusive Berücksichtigung und Darstellung eines barrierefreien Zugangs - Einrichtung ausreichender Behindertenparkplätze-).
Maßstabgerechter Plan über die Standaufbauten mit Angabe über Bauart, Maße und Beschaffenheit der einzelnen Stände.
Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis.
Vorläufiges Händlerverzeichnis mit mindestens 12 Händlern
Gewerbeanmeldung des Veranstalters
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnortes / Betriebssitzes
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse