Genehmigung privater Krankenanstalten §30 GewO

Genehmigung privater Krankenanstalten §30 GewO

Wenn Sie eine private Krankenanstalt eröffnen möchten, haben wir Ihnen hier die grundsätzlich erforderlichen Unterlagen aufgeführt. Je nach Klinik kommen hier allerdings noch weitere Unterlagen hinzu. Sollten Sie beabsichtigen eine solche Genehmigung zu beantragen, empfehlen wir Ihnen zunächst mit der zuständigen Sachbearbeitung Kontakt aufzunehmen.

Einzureichende Unterlagen:

1.    Formloser Antrag mit Lage- und Grundriss, Polizeiliches Führungszeugnis, ggf.  Auszug aus dem Gewerbezentralregister
2.    Angaben zum Personalbestand
3.    Detaillierte Betriebsbeschreibung
4.    Krankenhaushygienische Bewertung des geplanten Betriebs einer Privatklinik
5.    Hygieneplan und Reinigungs- und Desinfektionspläne
6.    Hausordnung
7.    Stellungnahme der Feuerwehr (Brandschutz/Fluchtwege)
8.    Genehmigungsbescheid des Bauaufsichtsamts zur Nutzung der Räumlichkeiten als Privatklinik

Ihr Ansprechpartner

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    Tel. 0211 - 8993266

    E-Mail
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    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
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    Worringer Str. 111

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