Informationen zum Nichtraucherschutz

Nichtraucher
Nichtraucherschutz

Informationen zum Nichtraucherschutz

Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen sieht u.a. ein Rauchverbot in vielen Einrichtungen, so auch in Gaststätten vor.

Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote sind die Betreiberin oder der Betreiber insbesondere in Gaststätten.

Was können Sie veranlassen? Wohin können Sie sich wenden?