Spielhallenerlaubnis (§ 33i Gewerbeordnung)
Spielhallenerlaubnis (§ 33i Gewerbeordnung)
Zum Betrieb einer Spielhalle in Düsseldorf ist eine Spielhallenerlaubnis nach §33i Gewerbeordnung nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.
Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.
Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Spielhallenerlaubnis erst nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen bearbeitet werden kann. Diese sind: