Für die o.a. Vorhaben ("Erlaubnis zu besonderer Benutzung des Luftraum") ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung des Verfahrens und die Erteilung der Erlaubnis zuständig.
Soweit hier die "örtliche Ordnungsbehörde" zu beteiligen ist bzw. eine Unbedenklichkeitserklärung "der Ordnungsbehörde" vorzulegen ist, wenden Sie bitte an das Amt für Verkehrsmanagement.