Verkehrsüberwachung
Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung leistet einen sehr wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um dieses Ziel zu erreichen, wird von den Ordnungskräften der ruhende und der fließende Verkehr kontrolliert.
Hierbei erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung mittels sogenannter "Starenkästen" sowie mobiler Laser-Messtechnik..
Für die Rotlichtüberwachung werden ausschließlich "Starenkästen" eingesetzt.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs liegt der Schwerpunkt bei der Beseitigung von Behinderungen für den fließenden Verkehr. Wo in zweiter Reihe auf der Fahrbahn geparkt wird, "Zebrastreifen" blockiert werden und selbst Rettungswege durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden, kann leider nur eine "Knolle" oder der Abschlepphaken mehr als mahnende Worte erreichen.
Als besonders wirksames Mittel bei der Beseitigung von Behinderungen für den fließenden Verkehr hat sich die Motorrollerstaffel der Verkehrsüberwachung erwiesen, die insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen während der "rush-hour" für freie Fahrt sorgt.
Bei allen Verstössen ist die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder in der bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt und steht nicht im Ermessen der Überwachungskräfte.
Die Überwachungskräfte erhalten keine "Fangprämien" und erledigen auch nur ihren Job - und der ist manchmal nicht sehr angenehm.
Übrigens: Niemand muss falsch Parken.
Eine Übersicht zum Thema "Parken in Düsseldorf" hat das Amt für Verkehrsmanagement zur Verfügung gestellt.
Neben dem Unmut der mit einer Verwarnung oder einer Anzeige "bedachten" Verkehrsteilnehmer/innen besteht in weiten Teilen der Bevölkerung Unklarheit über die gesetzlichen Regeln, nach denen Verwarnungs- und Bußgeldverfahren ablaufen. Dadurch wiederum entwickelt sich häufig ein zeitaufwändiger, unnötiger und manchmal erboster Schriftwechsel, der bei Kenntnis der Verfahrensregeln weitgehend vermieden werden könnte.
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit sog. "Drittanzeige"
Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten? Sie können dies in Form einer Anzeige an die Bußgeldstelle mitteilen. Wie das funktioniert erfahren Sie unter Drittanzeige.
Anonyme Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt.
Kontakt für generelle Angelegenheiten der Verkehrsüberwachung: verkehrsueberwachung@duesseldorf.de