Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung

Messfahrzeug von innen Foto: Laureen Waldhausen

Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung

Warum überhaupt ?

Ziel ist es, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit an Gefahrenstellen, insbesondere vor Schulen und Kindergärten, sowie an unfallträchtigen Straßen eingehalten wird. Die Geschwindigkeitsüberwachung dient dazu, das Unfallrisiko zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung findet neben polizeilichen Maßnahmen auch durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes statt.

Es werden seitens des Ordnungsamtes sowohl mobile als auch stationäre Messungen durchgeführt.

Wo wird geblitzt?

Durch die Unfallkommission findet eine jährliche Überprüfung der Überwachungsstandorte statt. So sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Anlagen abgebaut worden, da die Unfalllage sich erheblich verbessert hatte und somit die Ziele der Überwachung (Reduzierung von Unfällen/ Entschärfung von Gefahrenstellen) erreicht wurden. Übersicht der bestehenden Standorte.

 

Bitte bedenken Sie:

Aus der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ergeben sich Gefahren, wie das Beispiel zeigt.

 

Gefahrenstelle - Was ist das?

Kommunale Messungen sind nur an Gefahrenstellen zulässig. Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Dies ist beispielsweise an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken der Fall, die vermehrt von Fußgängern und Radfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfebedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden.

Das Vorliegen einer Geschwindigkeitsbeschränkung reicht allein nicht aus, um von einer Gefahrenstelle auszugehen.

 

Geblitzt - Was nun ?

Haben Sie einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß begangen, werden Sie in einem Zeitraum von ca. 4 - 6 Wochen von der Bußgeldstelle des Ordnungsamts angeschrieben. Auf dem Ihnen dann vorliegenden Anhörungsbogen befindet sich der Name und die Telefonnummer der Sachbearbeitung, die Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung steht.

Bußgeldkatalog

Welche Messtechnik wird verwendet

Starenkästen

Der Klassiker unter den Messgeräten ist der „Starenkasten“. Dieser wird sowohl für die Geschwindigkeits- und auch Rotlichtüberwachung eingesetzt.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt über piezoelektrische Drucksensoren, die in der Fahrbahn eingelassen sind. Hierbei wird die Geschwindigkeit nach dem Verfahren der Weg-Zeit-Messung gemessen, bei dem jeweils drei Sensoren, die den Druck der Fahrzeugräder registrieren, hintereinander in Fahrtrichtung angeordnet sind. Aus dem Abstand der Sensoren kann so die Geschwindigkeit errechnet werden. Der Starenkasten übernimmt lediglich das fotografieren.

Bei der Rotlichtüberwachung kommen Induktionsschleifen zur Anwendung, die an der Messstelle in die Fahrbahndecke eingelassen sind. Diese Induktionsschleifen bauen kurz hinter der Haltelinie zur Ampel ein Magnetfeld auf. Sobald ein Fahrzeug über dieses Magnetfeld fährt, wird dies durch die Anlage registriert. Fährt ein Fahrzeug über dieses Magnetfeld, obwohl die Ampel rot war, erfolgt die Messung. Die Messstation dokumentiert einen Rotlichtverstoß anhand zweier Beweisfotos. Das erste Beweisfoto erfolgt, kurz nachdem die Haltelinie der Ampel überfahren wird. Zusätzlich erfolgt wenig später eine zweite Auslösung. Anhand des zweiten Fotos wird festgestellt, ob die rote Ampel passiert wurde oder ob das Fahrzeug des Betroffenen lediglich zu spät gebremst hat und kurz hinter der Haltelinie der Ampel zum stehen gekommen ist.

 

Messsäulen

Geschwindigkeitsmessanlagen in Säulenform, die mehr und mehr die alten "Starenkästen" ersetzen, erfassen Fahrzeuge per Lasermessung (Lidar). Bei dieser Technik werden Lichtimpulse ausgesendet, die von Fahrzeugen reflektiert werden. Daraus lässt sich die Geschwindigkeit errechnen. Mehrere Fahrspuren lassen sich durch die Laser kontrollieren.

Auch die Rotlichtüberwachung kann mittels Lasermesssystemen erfolgen. Hierbei ist das Messgerät mit der Lichtzeichenanlage gekoppelt. Während einer Rotphase löst jedes Fahrzeug, welches die Haltellinie überfähr,t einen Fall aus. Das erste Foto beim Verstoß und das zweite Foto beim Passieren des Gefahrenbereichs. Die Ermittlung der tatsächlichen Rotzeit erfolgt automatisch.

 

Messsäule Foto: Laureen Waldhausen

Messanhänger

In Düsseldorf kommt auch der Messanhänger (Enforcement Trailer) zum Einsatz. Für die präzise Ausrichtung am Messstandort ist er mit einem eigenen Antrieb ausgestattet, der per Fernsteuerung bedient wird. Während des Messbetriebs kann der Anhänger vollständig auf den Boden abgesenkt werden, wobei die Räder in einer gepanzerten Außenhülle verschwinden. Ein Alarmsystem schützt die Messtechnik vor Vandalismus. Der Anhänger ist mit Akkus ausgestattet, die einen ununterbrochenen Messbetrieb von mindestens fünf Tagen ermöglichen. Dadurch bietet das Messgerät einen vollständig autonomen, mehrtägigen Messbetrieb ohne die Notwendigkeit von Personal vor Ort. Zur Geschwindigkeitsmessung wird die laserbasierte Light Detection and Ranging-Technik (Lidar) eingesetzt. Ein scannender Laser ermittelt über Laufzeitmessung gleichzeitig die Geschwindigkeiten und Positionen aller Fahrzeuge im Messfeld über mehrere Spuren hinweg.

Messanhänger Foto: Laureen Waldhausen

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