Abgeschleppt - Was nun?

Abgeschleppt - Was nun?

"Hilfe, wo steht mein Auto?" Eben noch am Straßenrand geparkt, kommen Sie zurück - und es ist weg. Ihr erster Gedanke - Geklaut! Und dann sehen Sie auf einmal das Haltverbotsschild - Abgeschleppt! Ärgerlich, denn das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Abschleppmaßnahmen werden in der Regel dann durchgeführt, wenn Kraftfahrzeuge so im öffentlichen Straßenraum abgestellt wurden, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten oder zu erwarten ist.

So kommen Sie am schnellsten wieder an Ihren fahrbaren Untersatz:

Rufen Sie zuerst in der nächsten Polizeidienststelle an. Dort kann man Ihnen nicht nur definitiv sagen, ob das Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde, sondern auch gleich mitteilen, zu welchem Abschleppunternehmen es verbracht wurde. Falls Sie dort nicht durchkommen sollten, können Sie auch bei der Leitstelle des Ordnungsamt (Telefon 0211.89-94000) nachfragen.

Wo bekomme ich mein Auto wieder?

Bei städtischen Maßnahmen werden die Fahrzeuge zu den hier dargestellten Unternehmen verbracht.

Abschleppunternehmer

Abholung

Abholung

Von hier können die Fahrzeuge dann gegen Bezahlung der entstandenen Kosten und Vorlage folgender Unterlagen abgeholt werden:

Abholung durch die Halterin oder den Halter:

  • Kfz-Brief oder -Schein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zahlungsmittel

Abholung durch Andere:

  • Kfz-Brief oder -Schein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht
  • Zahlungsmittel

Nur zur Info:

Die Stadtverwaltung erhält von den Abschleppkosten keine "Gewinnbeteiligung".

Parallel zu den Kosten der Abschleppmaßnahme werden generell noch Verwaltungsgebühren erhoben. Zudem wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.

Ihre Ansprechpartner

  • Tel. Kontakt

    0211 - 8993683 oder 8992558

    0211 - 8993366 oder 8993704

  • Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr

    E-Mail
  • Hausanschrift

    Karlstraße 104

    40210 Düsseldorf

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