Sicherheit durch Sichtbarkeit

| Amt 66 News - Radschlag

Bei Dunkelheit werden Personen mit reflektierender Kleidung schon aus 130–160 Metern Entfernung gesehen. © Amt für Verkehrsmanagemen

Eine korrekte Scheinwerfereinstellung ist auch beim Fahrrad wichtig für eine gute Ausleuchtung und um den Gegenverkehr nicht zu blenden. © Amt für Verkehrsmanagement

Mit Reflexweste und Helm in Signalfarbe samt integriertem Rücklicht ist dieser Radfahrer rundum bestens sichtbar. Besonders im Berufsverkehr sollte dieses Beispiel Schule machen. Quelle:www.abus.de/pd-f

Radfahren in der dunklen Jahreszeit

Der Radverkehr in Düsseldorf nimmt zu. Auch in der dunklen Jahreszeit steigen viele Menschen täglich aufs Rad: zur Arbeit, in die Schule oder als sportliche Betätigung. Das Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt rät allen Fahrradfahrern jetzt, besonders gut darauf zu achten, gut sichtbar zu sein. Das gilt auf dem Radweg und umso mehr auf der Fahrbahn.

Schon bei Dämmerung und erst recht im Dunkeln sehen Menschen bis zu 80 Prozent schlechter als im Hellen. Auch wenn man glaubt, selbst noch genug zu sehen, heißt das noch lange nicht, dass dies die anderen Verkehrsteilnehmer auch gut können.

Bei Dunkelheit werden

  • dunkel gekleidete Menschen erst aus 25 bis 30 Meter Entfernung wahrgenommen.
  • hell gekleidete Menschen bereits aus 40 bis 50 Metern erkannt.
  • Menschen mit reflektierender Kleidung schon aus 130 bis 160 Metern Entfernung gesehen.

Was sind die Vorschriften und wie kann ich mich als Radfahrer - und meine radfahrenden Kinder - optimal bei Dunkelheit im Straßenverkehr schützen? Hier einige "RADschläge" der Verkehrsmanager, um mit dem Fahrrad sicher durch die dunkle Jahreszeit zu radeln:

Beleuchtung und Reflektoren am Fahrrad
Um als Radfahrer sicher im Dunkeln unterwegs zu sein, ist es wichtig, die richtige Beleuchtung und Reflektoren am Fahrrad zu haben. Es geht nicht nur darum gesehen zu werden, sondern auch um selbst gute Sicht zu haben.

Vorgeschriebene Beleuchtung am Drahtesel:

  • Scheinwerfer (weiß) und Rücklicht (rot)
  • Großflächenrückstrahler (rot) mit „Z“-Kennzeichnung
  • Gelbe Reflektoren an den Pedalen
  • Je Rad zwei Speichenreflektoren (gelb) oder reflektierendes Material (weiß) an Speiche, Felge oder Reifen.
  • Neben Dynamo- ist auch Akku- und Batteriebeleuchtung erlaubt, insofern sie ein Prüfzeichen (-K) hat.

Eine korrekte Scheinwerfereinstellung ist auch beim Fahrrad wichtig für eine gute Ausleuchtung und um den Gegenverkehr nicht zu blenden.

Reflektierende Kleidung
Auch mit der vorgeschriebenen Beleuchtung sind Pedalritter auf dem Fahrrad noch nicht unbedingt optimal sichtbar. Vor allem bei Regen und Nebel besteht die Gefahr, dass ein Radfahrer trotz Licht nicht oder zu spät gesehen wird. Darum ist es sehr sinnvoll, nicht nur sein Rad, sondern auch sich selbst mit entsprechender Kleidung oder Reflektoren besser sichtbar zu machen. Kleidung, Schuhe und Helme fallen in knalligen Farben und mit Reflektor-Streifen mehr auf! Sinnvolle Accessoires sind unter anderem LED-Armbänder, Reflektoren oder Warnwesten.

Reflektierendes Fahrrad-Zubehör
Auch Fahrradzubehör kann zur guten Sichtbarkeit beitragen. Daher sollten Radfahrer beim Kauf von Fahrradtaschen, Körben, Kindersitzen oder Anhängern darauf achten, dass diese im Dunkeln extra Licht geben, beispielsweise durch Reflektor-Streifen.

Weitere Informationen zum Thema Radverkehr in Düsseldorf finden sich online unter www.duesseldorf.de/radschlag.