Benderstraße

Benderstraße

Testfeld - Sicherheit durch Sichtbarkeit

Baustart: 2. Quartal 2024 - fertiggestellt!

Als Teil des Radhauptnetzes stellt die Benderstraße eine bedeutende Verbindung im Stadtteil Gerresheim dar.

Die einspurige Straße verfügte über keine speziellen Radverkehrsanlagen. Lediglich Piktogrammketten wiesen auf den für den Radverkehr vorgesehenen Raum zwischen Parkständen und Gleisen hin. Der betroffene Abschnitt, auf dem es verhältnismäßig viele Unfälle mit Radfahrenden gab, schließt im Westen an die Bergische Landstraße und im Osten an die Dreherstraße/Neunzigstraße an. Basierend auf dem beschlossenen Antrag "Mehr Sicherheit für Radfahrende auf der Benderstraße" (BV7/222/2022) wurde ein Testfeld eingeführt, das die Situation für den Radverkehr verbessern soll.

Auf dem rund 900 Meter langen Teilstück wurde eine Rotmarkierung aufgebracht, die die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmendewn erhöhen soll und den Radfahrenden als Orientierungshilfe dient. Sie verdeutlicht parkenden Autos die Beachtung des Radverkehrsraums, um Dooring-Unfälle zu verhindern.

Die Breite des Streifens beträgt dabei etwa 0,75 bis 1,00 Meter, wobei ein Sicherheitsstreifen von 0,50 Meter zu den Parkständen eingehalten wird und ein Abstand von 1,50 Meter zur Gleisachse gewährleistet sein muss. Im Bereich der Haltestellen wird der Radverkehr vorübergehend auf den vorhandenen Radweg im Seitenraum geführt und danach wieder auf die Fahrbahn zurückgeleitet. Die neuen Markierungen schließen an den bestehenden Radverkehrsanlagen an.

Verkehrshinweis:

  • Radfahrende sind nicht verpflichtet, die Markierung zu benutzen.
  • Das Fahren zwischen den Straßenbahnschienen ist weiterhin zulässig.
  • Auch das Überfahren durch den motorisierten Verkehr ist erlaubt.

Die Maßnahme wird von der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei untersucht und Unfälle mit Beteiligung von Radverkehr regelmäßig ausgewertet.

  • Auf dem rund 900 Meter langen Teilstück wurde eine Rotmarkierung aufgebracht, die die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erhöhen soll und dem Radfahrenden als Orientierungshilfe dient.

  • Sie verdeutlicht parkenden Autos die Beachtung des Radverkehrsraums, um Dooring-Unfälle zu verhindern.

  • Radfahrende sind nicht verpflichtet, die Markierung zu benutzen. Das Fahren zwischen den Straßenbahnschienen ist weiterhin zulässig. Auch das Überfahren durch den motorisierten Verkehr ist erlaubt.